Thomas Bauer: Der Umwelt und Wirtschaft zuliebe - für Donauausbau nach Variante C 2,80!
Es geht darum, die bestehende Situation an der Donau zu verbessern, sowohl den Hochwasserschutz für die Anwohner wie die Wasserstraße für die Schifffahrt. Die Donau, so Bauer, ist im Bereich der Mülhamer Schleife und davor seit vielen Jahrzehnten wegen Hochwasserschutz eingedeicht. „Wer daher in diesem Bereich der Donau von einem Naturzustand spricht, redet an der Realität vorbei. Mit modernen Wasserbaumethoden können wir einen großen zusätzlichen Wert schaffen.“
Der wesentliche Unterschied zwischen der Buhnenvariante A und C 2,80 ist, dass bei C 2,80 eine Stützschwelle bei Aicha gebaut wird, damit man bei Mittel- und Niedrigwasser den Wasserpegel der Donau etwas regulieren kann, und die unfallträchtige Mühlhamer Schleife durch einen zwei km langen Stichkanal umgangen und damit schifffahrtsfrei wird.
Bauer: „In der Mühlhamer Schleife schafft C 2,80 ein massives ökologisches Plus: Da fahren dann keine Schiffe mehr, sie kann zu einem wunderschönen Naturreservat renaturiert werden. Die Fließgeschwindigkeit der Donau bleibt hier wie zuvor. Auch für die Fische gibt das so einen besseren Lebensraum. Die bei Niedrig- und Mittelwasser etwas geringere Fließgeschwindigkeit der Donau oberhalb der Stützschwelle wirkt sich damit insgesamt auf keinen Fall negativ aus. Noch immer ist im Übrigen die Fließgeschwindigkeit höher als im Naturzustand der Donau vor rund zwei Jahrhun-derten. Die ökologische Chance von C 2,80 ist deutlich höher als die von A. Ich kann nicht verstehen, weshalb der BUND Naturschutz diese Variante bekämpft.“
Bauer appellierte auch an die demokratische Kultur und an faires Verhalten des BUND Naturschutz: Er dürfe das den Umweltverbänden in Naturschutzfragen eingeräumte Verbandsklagerecht nicht erpresserisch nutzen: „Wer ein derartiges Klagerecht hat, der hat auch die moralische Ver-pflichtung die Klage nicht gegen die Bevölkerung einzusetzen, nach dem Motto: Wenn die Politik nicht tut was wir sagen, dann lassen wir eben in der Zeit der Gerichtsprozesse die Bevölkerung ersaufen, da der Hochwasserschutz nicht gemacht werden kann.“