Militär- und Eisenbahnflächen
Konversion und neue Nutzungen
Tagung am 16. November 2016 im Hause des Bayerischen Bauindustrieverbandes in München
Die Militärflächen haben sich in den letzten 100 Jahren vielfach in ihrer Ausdehnung und auch in punkto Standort gewandelt. Nach 1945 wurden sie aber zunächst für die Besatzungsstreitkräfte und dann für den Aufbau der Bundeswehr nochmals kräftig ausgeweitet.
Der Schrumpfungsprozess im Flächenbestand begann für die Eisenbahn schon bald nach 1945, als die einsetzende Massenmobilität und die Verlagerung im Güterverkehr auf den Lkw-Transport viele Einrichtungen überflüssig machten. Der Schrumpfungsprozess bei den Militärflächen fällt mit dem Ende des Ostblocks und der Vereinigung der beiden deutschen Staaten Anfang der 90er Jahr zusammen.
Die neue Nutzung der für den Bahn- bzw. Militärbetrieb überflüssig gewordenen Flächen spielt in den ortsplanerischen Überlegungen vieler Gemeinden eine große Rolle. Man spricht hierbei von Konversion, abgeleitet vom lateinischen Verbum convertere (umdrehen, umwandeln). In der Sprache der Planer und Baujuristen ist die Konversion der Übergang vom speziellen Planungsregime für die Sondernutzungsarten Bahn bzw. Militär in neue, dem allgemeinen Planungsregime des Baugesetzbuches und der Baunutzungsverordnung unterliegende Nutzungsarten.
Die Konversion ist ein komplexer Vorgang, bei dem nicht nur das Bauplanungsrecht bedacht werden muss, sondern auch die Erschließungssituation, die Altlastenbelastung und eventuelle Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen sind. Entscheidend ist auch, dass die Konversion früherer Bahn- und Militärflächen mit der Ortsentwicklung, insbesondere den städtebaulichen Zielen der Gemeinde in Einklang gebracht werden kann. Die Tagung ist diesen Fragen nachgegangen und hat nach einer Einführung über Stand und Perspektiven der Militärkonversion in Bayern sowie über die Struktur- und Verkaufsplanung der Bundesbahn die bauplanungsrechtliche Situation vor und nach Aufgabe der Sondernutzung, die Altlastenproblematik und die Instrumente der Städtebauförderung genauer analysiert.
Wenn größere Flächen zur Konversion anstehen, wie ehemalige Flugplätze und Kasernenareale, Güterbahnhöfe und Ausbesserungswerke, müssen die Gemeinden versuchen, diesen Flächenzuwachs mit ihrer bisherigen und ihrer künftigen Ortsplanung in Einklang zu bringen. Drei Beispiele aus bayerischen Gemeinden, die sich in verschiedenen Phasen der Konversion befinden, haben diese Problematik gut aufgezeigt.
In Lengries musste die Gemeinde Investorenwünsche, die eine zu starke Ortsentwicklung gebracht hätten, abwehren. In einem langen Prozess gelang es ihr, auch Eigentümerin eines großen Teils der Grundstücke zu werden und eine mit ihren Zielen in Einklang stehende Bauleitplanung einzuleiten.
In Plattling ist es gelungen, in gutem Einvernehmen mit der Bundesbahn, Teile eines ehemaligen Güterbahnhofs zu erwerben und zu überplanen und für weitere Teile eine aussichtsreiche Perspektive zu haben.
Der große Fliegerhorst in Penzing bei Landsberg ist noch in Betrieb. Seine Aufgabe hat das Militär aber schon angekündigt. Die Gemeinde hat frühzeitig mit Überlegungen über Nachfolgenutzungen begonnen und mit einem Beschluss zur Einleitung vorbereitender Untersuchungen nach § 141 BauGB auch schon erste rechtliche Festlegungen getroffen.
Die Bayerische Akademie ländlicher Raum, Bayerischer Gemeindetag und Bayerischer Bauindustrieverband haben für diese Tagung zusammen gearbeitet. Diese Zusammenarbeit hat sich bereits bei Tagungen zur Solarenergie, zur Windenergie und zur Innenentwicklung bewährt und soll auch in Zukunft fortgesetzt werden.