Abrissreife Bahnbrücken schnell und unbürokratisch sanieren

Abrissreife Bahnbrücken schnell und unbürokratisch sanieren

Dass Deutschlands Eisenbahnbrücken zum Teil in einem katastrophalen Zustand sind, ist zwar bekannt. Doch es ist noch schlimmer: Nach internen Unterlagen der Deutschen Bahn AG wurde jahrelang deren Alter massiv geschönt.

„Deutschlands Eisenbahnbrücken sind offenbar in einem noch katastrophaleren Zustand als bisher öffentlich bekannt. Insgesamt hat die Bahn hier einen Sanierungsstau von über 25 Mrd. Euro auflaufen lassen. Jetzt muss gehandelt werden, und zwar zügig,“ forderte Thomas Schmid, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbandes, heute als Reaktion auf einen Bericht der Berliner Zeitung Tagesspiegel. 

Gemäß internen Unterlagen der Deutschen Bahn AG, die dem Tagesspiegel vorlagen, wies der Konzern viele Jahre lang mehr als die Hälfte der 25.710 Eisenbahnbrücken mit einem falschen, zumeist deutlich jüngeren Alter aus. Nach einer Überprüfung zusammen mit dem Eisenbahnbundesamt EBA korrigierte die Bahn diese Altersangaben. Dadurch stieg das durchschnittliche Brückenalter 2017 um immerhin 16,4 Jahre. 2018 betrug es 73,5 Jahre. Somit ist die Anzahl der Brücken mit einer Nutzungsdauer über 100 Jahre um 2.000, immerhin ein Fünftel, auf 11.939 gestiegen. Bei Eisenbahnbrücken geht man üblicherweise von einer durchschnittlichen technischen Nutzungsdauer von 122 Jahren aus.

„Schlimm ist ja, dass einen solch schlechte Nachrichten überhaupt nicht mehr überraschen oder gar erschrecken“, so Schmid. Sie reihten sich ein in Meldungen über marode Schleusen an Bundeswassersstraßen oder Straßen und Brücken, auch an Autobahnen.

„Gerade die Bahn müsste aber in der Lage sein, ihre Infrastruktur funktionsfähig zu halten. Unkomplizierte Brückensanierungen können nämlich in vielen Fällen ohne Genehmigungsverfahren durchgeführt werden. Für weitere, bei denen keine Rechte Dritter berührt werden, genügt ein schnelles und unkompliziertes Plangenehmigungsverfahren“, so Schmid. Dies belege ein Gutachten, das der renommierte Planungsrechtsexperte Rechtsanwalt Dr. Andreas Geiger, GSK Stockmann + Kollegen Rechtsanwälte, München, im Auftrag des Bayerischen Bauindustrieverbandes erstellt hat.

„Mit der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung, der LuFV, die es seit 2015 gibt, ist es zwar etwas besser geworden. Aber die Bahn hat da noch einen weiten Weg vor sich. Mit den Empfehlungen aus dem BBIV-Gutachten und zusammen mit den Bahnbauunternehmen der Bayerischen Bauindustrie, die auch industrielle Baumethoden einsetzen, sollte sie aber besser und vor allem schneller vorankommen als bisher“, so Schmid abschließend.