Mit der Mantelverordnung drohen Deponienotstände und höhere Baukosten

Mit der Mantelverordnung drohen Deponienotstände und höhere Baukosten

Eine rechtssichere bundeseinheitliche Regelung

Mehr als ein Jahrzehnt wird versucht, die Mantelverordnung zu verbessern. Gut ist sie immer noch nicht. Sie muß noch massiv verändert werden.

„Die Bauwirtschaft hat ein sehr starkes Interesse an rechtssicheren bundeseinheitlichen Regelungen für die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung mineralischer Bauabfälle und Böden“, kommentiert Thomas Schmid, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbandes, die Fortsetzung der Beratungen zur Mantelverordnung ab 3. September im Bundesrat. 

Ziel der Mantelverordnung

Die Bayerische Bauindustrie habe das Ziel der Mantelverordnung immer unterstützt und stehe auch weiter dazu. Über 80 % der jährlich in Deutschland anfallenden rund 275 Mio. Tonnen mineralischen Abfälle sind Bau-Abfälle, die bei Baumaßnahmen anfallen. Die restlichen knapp 20 % stammen aus industriellen Produktions- oder Verbrennungsrückständen der Eisen- und Metallindustrie sowie aus Kraftwerken. 

Verwertung von Bodenaushub und mineralischen Bau-Abfällen

Weil die Bauwirtschaft so massiv davon betroffen ist, wäre es notwendig gewesen, die Mantelverordnung primär auf praxistaugliche und gut vollziehbare Regelungen für die Entsorgung mineralischer Bau-Abfälle auszurichten. „Dies wird mit der Mantelverordnung allerdings nicht erreicht werden“, so Schmid. Er kritisierte, dass der Fokus der Beratungen weniger auf der Frage der Verwertung von Bodenaushub oder mineralischen Bau-Abfällen als Recycling-Baustoffen liege. Gestritten werde stattdessen hauptsächlich über Entsorgungswege beispielsweise für Stahlwerksschlacken, Kupferhüttenmaterial und Aschen aus Kohlekraftwerken.

Gift für die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen

„Trotz 15-jähriger Vorarbeit wird mit der Mantelverordnung in ihrer derzeitigen Form kein für die Planung und Abwicklung von Bauvorhaben konsistenter, ökologisch verantwortlicher und zugleich wirtschaftlich tragbarer Rechtsrahmen erlassen“, bedauert Schmid. Zusätzliche Dokumentations- und Katasterpflichten seien „Gift für die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen“. Die Bayerische Bauindustrie befürchte aufgrund der diskutierten Regelungen eine geringere Verwertungsquote und eine Zunahme der Deponierung. „Der erwartbare Anstieg der Entsorgungskosten wird die Baukosten weiter ansteigen lassen. Das gilt auch für den Staat“, so Schmid abschließend.