Die energetische Gebäudemodernisierung muss steuerlich gefördert werden

Die energetische Gebäudemodernisierung muss steuerlich gefördert werden

Der Bayerische Ministerrat hat einen neuen Anlauf unternommen, um bundesweit eine sinnvolle steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung umzusetzen. Alle anderen Bundesländer sollten sich dieser Initiative anschließen.

„Um die Vorgaben des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung noch erreichen zu können, muss endlich die energetische Gebäudemodernisierung in Deutschland steuerlich gefördert werden. Alle Länder sollten sich daher der Bundesratsinitiative des Bayerischen Ministerrats anschließen“, fordert Thomas Schmid, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbandes.

Die Bayerische Staatsregierung will mit ihrer Bundesratsinitiative den Schwerpunkt der Förderung auf energetische Modernisierungsmaßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum legen. Dazu soll eine Steuerermäßigung in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen über einen Zeitraum von fünf Jahren gewährt werden. Für Mietwohnungen und betrieblich genutzte Gebäude fordert Bayern ebenfalls Impulse: Ergänzend sollen deshalb die steuerlichen Rahmenbedingungen für energetische Modernisierungsmaßnahmen bei den Gebäuden verbessert werden, die der Einkunftserzielung dienen. Ziel ist es, die anfallenden Aufwendungen zur energetischen Modernisierung steuerlich generell sofort als Erhaltungsaufwand abziehen zu können und damit die Steuerlast zu senken.

„Bei den Gebäuden bestehen erhebliche CO2-Einsparpotenziale, die deutlich schneller gehoben werden müssen. Die aktuelle Sanierungsrate des Gebäudebestandes von jährlich einem Prozent muss mindestens verdoppelt werden, um die Vorgaben des Klimaschutzplans 2050 der Bundesregierung zu erreichen. Daran müssen sich alle Bundesländer beteiligen“, so Schmid abschließend.