• Bildung und Beruf

Karriere im Doppelpack

Warum Bautechniker dual?

Mit der dualen Ausbildung zum Bautechniker schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe: Die Ausbildung zum Straßenbauer, Stahlbetonbauer, Maurer etc. wird ab Mitte des zweiten Lehrjahres mit der Weiterbildung zum Techniker kombiniert. Damit haben Azubis nach 4 ½ Jahren zwei Berufsabschlüsse in der Tasche. Auf dem normalen, nicht dualen Weg würde die doppelte Ausbildung 6 Jahre dauern.

Wo arbeiten Bautechniker?

Bautechniker arbeiten in mittleren Führungspositionen in allen Baubereichen. Sprich vor, während und nach Abschluss eines Bauprojekts. Kein anderer Bauberuf ist so vielfältig. Das Aufgabenfeld umfasst die Planung von Bauvorhaben z.B. die Genehmigungs- und Ausführungsplanung, aber auch die Kostenermittlung. Als Allrounder mit hoher Verantwortung übernehmen Bautechniker darüber hinaus auch Aufgaben des klassischen Baumanagements wie die Bauleitung, Kundenberatung und Vertrieb.

Das ist der Clou: Staatlich geprüfte Bautechniker können einfache Gebäude selber planen und den Bauantrag wie ein Architekt oder Ingenieur offiziell einreichen.

Wie funktioniert die duale Ausbildung zum Bautechniker?

Der duale Bautechniker beginnt als klassische Ausbildung in einem Bauberuf. Mitte des zweiten Jahres startet parallel dazu die Fernlehre zum Bautechniker an den Eckert-Schulen. Alle Infos zum Ablauf >>>

Später noch studieren?

Kein Problem. Staatlich geprüfte Bautechniker sind für jede Hochschule zugelassen und können sich bewerben.

Weitere Meldungen

Bildung und Beruf

Bauen lernen schon in der Grundschule!

12.07.2018
Bauen lernen schon in der Grundschule!

Einstimmige Bestätigung im Amt des Vorsitzenden und der Beiratsmitglieder

Einstimmige Bestätigung im Amt des Vorsitzenden und der Beiratsmitglieder
Wir wollen die für Sie wichtigsten Informationen und Services bestmöglich bereitstellen. Um uns dies zu ermöglichen, benötigen wir Ihr Einverständnis, dass wir mit Hilfe des Web-Analyse-Tool »Matomo« eine anonymisiert Auswertung Ihres Besuchs zu statistischen Zwecken erstellen und auswerten dürfen. Sie können Ihr Einverständnis jedenfalls auf der Datenschutz-Seite ändern, anderenfalls gilt es für zwölf Monate.