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Geplante Mantelverordnung

Mittlerweile ist der konstruktive Austausch der schwäbischen Bauindustrie mit den Abgeordneten der schwäbischen CSU im Bayerischen Landtag zur Tradition geworden. Das Thema des diesjährigen Treffens im Bayerischen Landtag stand ganz im Zeichen der Kreislaufwirtschaft Bau und der sich dramatisch zuspitzenden Deponiesituation in Bayern.

Die Ausgangslage und die Forderungen der Bayerischen Bauindustrie fasste Herr Wolfgang Dorn, Vorsitzender des Bezirksverbandes Schwaben, gegenüber den Vertretern der Politik wie folgt zusammen:

Seit nunmehr über 10 Jahren versucht die Bundesregierung neue, bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft Bau in Form einer sogenannten Mantelverordnung zu schaffen. Diese Mantelverordnung werde voraussichtlich erheblich in die bestehende Grundwasser-, Bundesbodenschutz- und Deponieverordnung eingreifen sowie eine neue Ersatzbaustoffverordnung beinhalten.

Die bisher bekannten sogenannten Arbeitsentwürfe der neuen Mantelverordnung werden vom Bayerischen Bauindustrieverband, der gesamten deutschen Bauwirtschaft und der Baustoff-Recycling Branche scharf kritisiert: Unausgewogene, einseitig am Grundwasserschutz orientierte und zudem äußerst bürokratische Regelungen drohen, das bisher bewährte System der Kreislaufwirtschaft Bau erheblich zu beeinträchtigen. Bauen im Grundwasser werde nahezu unmöglich gemacht. Die in der Baubranche stolze Recycling- und Verwertungsquote von über 90% steht auf dem Spiel. Vorgeschriebene Beprobungs- und Prüfverfahren für Böden und Baustoffe in den einzelnen Verordnungsentwürfen seien nicht aufeinander abgestimmt.

Es drohe ein Entsorgungs- und Deponienotstand.
Es drohen explodierende Entsorgungskosten.
Es drohe eine erhebliche Verteuerung der Baukosten –

so abschließend Herr Dorn.

Der Bayerische Bauindustrieverband erhebt deshalb für den Erhalt einer ressourcenschonenden und in der Praxis funktionierenden Kreislaufwirtschaft Bau folgende dringende politische Forderungen: 

  • Schaffung eines einheitlichen, widerspruchsfreien und rechtssicheren Regelwerkes für mineralische Bau- und Abbruchabfälle sowie Bodenaushub.
  • Ein Mindestuntersuchungsprogramm für Bau- und Abbruchabfälle anhand der Parameter, die in Bayern im bewährten ‚Eckpunktepapier‘ bzw. im ‚Leitfaden zur Verfüllung von Gruben, Brüchen und Tagebauen‘ gelten.
  • Die Regelungen für den Rückbau von Technischen Bauwerken müssen sich an den Anforderungen der Praxis orientieren. Für den Ausbau muss das zulässig sein, was für den Einbau zulässig ist.
  • Der bisherige – für alle Beteiligten der Kette Kreislaufwirtschaft Bau– gut funktionierende Bayerische Weg muss beibehalten werden – so brachte Herr Dorn die Forderungen an die Politik auf den Punkt.

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