Josef Geiger: Jetzt ein klares Signal für dauerhaft hohe Bauinvestitionen setzen
Bauinvestitionen bilden das Fundament der Wirtschaft
Eine gesetzlich festgeschriebene Mindestinvestitionsquote von 15 % fordert der Bayerische Bauindustrieverband seit mehr als einem Jahrzehnt: „Jeder Politiker kennt mittlerweile unsere Forderung. Aber umgesetzt ist sie noch immer nicht. In der Haushaltspraxis regieren weiterhin die konsumtiven Ansprüche.“ Deswegen brauchen wir einerseits eine gesetzlich vorgeschriebene Mindestinvestitionsquote, so Geiger, als Gegengewicht zu den konsumtiven Ansprüchen, die durch die Leistungsgesetze festgeschrieben sind. Der wichtigste Grund ist jedoch: „Dauerhaft hohe Bauinvestitionen bilden das Fundament der Wirtschaft. Sie sichern unsere Zukunft und unseren Wohlstand. Und sie stabilisieren und stimulieren die Wirtschaft.“
Bauen schafft Arbeitsplätze und Nachfrage
Bauinvestitionen wirken, so Geiger, positiv auf den Arbeitsmarkt: „1 Milliarde Euro Baunachfrage sichert insgesamt 25.000 Arbeitsplätze.“ Zudem haben Bauinvestitionen einen hohen Multiplikatoreffekt: „10 Milliarden Euro Baunachfrage schaffen über die Folgewirkungen insgesamt 25 Milliarden Euro Gesamtnachfrage. Durch das Bauen entstehen nämlich Einnahmen und Einkommen, die wieder Nachfrage erzeugen.“
Mindestinvestitionsquote jetzt!
Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um eine Mindestinvestitionsquote von 15 % in allen öffentlichen Haushalten festzuschreiben, so Geiger: „Das Geld ist da, die Steuereinnahmen sind rekordhoch und sie werden weiter steigen. Das wird eine mögliche Konjunkturabkühlung nicht grundsätzlich ändern. Jetzt müssen wir ein klares Signal für eine nachhaltige Investitionsorientierung der öffentlichen Haushalte setzen.“
Politik soll wirtschaftliches Handeln erleichtern und fördern
Abschließend ermnahnte Geiger die Politik, immer darauf zu achten, wirtschaftliches Handeln zu erleichtern und zu fördern, aber nicht zu behindern oder gar zu verhindern: „Manchmal habe ich den Eindruck, einige wollen gerade wieder die Belastungsgrenze der Wirtschaft austesten. Die geplanten Aufzeichnungspflichten nach dem neuen Mindestlohngesetz auch für unsere Führungskräfte am Bau sind vollkommen überflüssig. Wir haben am Bau ohne einen solchen bürokratischen Wust seit über einem Jahrzehnt unsere eigenen Mindestlöhne für die Angestellten nämlich problemlos bewältigt.“