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Bauen benötigt flexible Arbeitszeiten

So ist z. B: der Straßenbau ein absolutes Saisongeschäft. Hier kann vornehmlich in den Sommermonaten gearbeitet werden, in den Wintermonaten ruhen die Baustellen. Bauen kann oft auch nicht einfach zum Feierabend eingestellt werden. Asphaltierung, Betonierung usw. müssen beendet werden.

Darüber hinaus verlangt der öffentliche Auftraggeber noch zusätzliche Beschränkungen: Arbeiten im 24 Stunden-Schichtbetrieb, unter vollständiger Ausnutzung des Tageslichts, auch oder nur nachts, auch an Sonn- und Feiertagen, auch oder nur in den Ferien (wenn der Schulbus nicht fahren muss). Unsere Unternehmen können das – aber sie dürfen es nicht.

Das Arbeitszeitgesetz an die Wirklichkeit anpassen

Das Arbeitszeitgesetz ist nämlich absolut starr und unflexibel. Es entspricht nicht mehr den Anforderungen unserer modernen Gesellschaft.

Statt die tägliche Maximalarbeitszeit wie derzeit auf zehn Stunden zu begrenzen, brauchen wir eine wochenbezogene Betrachtung. Wir wollen, dass unsere Unternehmen die Arbeitszeit flexibler verteilen können und damit notwendige Spitzenzeiten und auch notwendige Ausgleichszeiten gesetzeskonform auffangen können.

Ansonsten werden wir alle die Konsequenzen spüren: Baumaßnahmen werden länger dauern, vermehrt bei Tageslicht stattfinden und später fertig werden. Die Qualität von Baumaßnahmen wird leiden. Denn gute Qualität wird von guten Mitarbeitern erbracht. Diese können unsere Firmen aber nur gewinnen, wenn sie gute und flexible Arbeitsbedingungen bieten können. Bauen wird auch teurer werden, denn Stillstandskosten erhöhen die Baukosten.

Somit profitieren wir alle von einer Flexibilisierung der Arbeitszeit – die Gesellschaft, die Unternehmen und die Mitarbeiter!

Lassen Sie uns gemeinsam das Arbeitszeitgesetz an unsere Lebenswirklichkeit anpassen!

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