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Mit dem Freistaat Bayern zusammen besser bauen

Das Gemeinsame Positionspapier der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau und des Bayerischen Bauindustrieverbandes zum Einsatz von Generalplanern und Generalunternehmern bei Bauvorhaben des Freistaates Bayern überreichten am 16. Oktober 2019 die beiden Präsidenten an Ministerialdirektor Helmut Schütz, Amtschef im Bayerischen Staatsministerium für Wohnen, Bauen und Verkehr. 

Das Positionspapier zeigt auf, welche Voraussetzungen für eine innovative, baukulturell verantwortliche, qualitätsorientierte, termingerechte und kostensichere Abwicklung staatlicher Bauprojekte erforderlich sind. 

Insbesondere geht es auf die Rahmenbedingungen ein, unter welchen gegebenenfalls die Vergabe an einen Generalplaner bzw. einen Generalunternehmer sinnvoll ist. Um technische Innovationen am Bau zu fördern, zur Rationalisierung und Effizienzsteigerung beizutragen und damit die Konkurrenzfähigkeit deutscher Bauunternehmen zu erhöhen, leisten Nebenangebote einen wichtigen Beitrag. Weil Bauen naturgemäß immer mit Risiken verbunden ist, sollten diese identifiziert und bewertet werden. Alle Baubeteiligten, Bauherrn, Planer und Bauausführende, müssen über ausreichende einschlägige Fachkompetenz verfügen. Innovative partnerschaftlich orientierte Vertragsmodelle seien in geeigneten Fällen einzusetzen. 

Das wirtschaftlichste Ergebnis zur Zufriedenheit aller wird dann erzielt, wenn sich Planen und Bauen an der Qualität orientieren, nicht am niedrigsten Preis, so die feste Überzeugung der Urheber des Positionspapiers.

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