Endlich bessere steuerliche Förderung des privaten Mietwohnungsbaus

Endlich bessere steuerliche Förderung des privaten Mietwohnungsbaus

Seit langem fordert der Bayerische Bauindustrieverband höhere Abschreibungsraten für Gebäude mit dem Argument, der gestiegene Technikanteil erfordere einen deutlich kürzeren Abschreibungszeitraum als derzeit. Wir können jetzt zumindest einen Teilerfolg vermelden.

„Mehr bezahlbaren Wohnraum in den Städten wird es nur geben, wenn dort massiv privates Kapital investiert wird. Dafür sind jetzt endlich die Rahmenbedingungen verbessert worden“, sagte Thomas Schmid, Hauptgeschäftsführer des bayerischen Bauindustrieverbandes, heute zum Beschluss des Bundesrats am 28. Juni 2019, dem Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus endlich zuzustimmen.

Das Gesetz war zwar schon Ende 2018 vom Deutschen Bundestag beschlossen worden, im Bundesrat blockierten es aber seitdem die Grünen. Auf Antrag Bayerns wurde es erneut auf die Tagesordnung des Bundesrats für die Sitzung am 28. Juni 2019 gesetzt.

Bis Ende des Jahres 2021 kann demnach zusätzlich eine auf vier Jahre befristete Sonderabschreibung in Höhe von 5 Prozent angesetzt werden. Insgesamt können damit innerhalb von vier Jahren zusammen mit der linearen 2-Prozent-Normalabschreibung 28 Prozent der förderfähigen Anschaffungs- oder Herstellungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Schmid freut sich darüber, dass Teile der Grünen somit ihren parteitaktisch motivierten Widerstand gegen dieses Gesetz aufgegeben haben. Er weist aber auch darauf hin, dass die Förderung nach mehr aussieht als sie auf den ersten Blick erscheint. Denn die normale lineare Abschreibung von zwei Prozent, also auf 50 Jahre, entspricht nicht mehr der Realität. Moderne Gebäude haben einen großen Technikanteil. Um den richtigen Werteverzehr abzubilden, sind heute Abschreibungsdauern von zwanzig bis höchstens dreißig Jahren angebracht. „Das beschlossene Gesetz ist immerhin ein erster Schritt in die richtige Richtung,“ so Schmid abschließend.