Digitale Bauanträge kommen in Bayern voran

Digitale Bauanträge kommen in Bayern voran

Digitale Bauanträge bringen große Vorteile für die Bauauftraggeber und ebenso für die Bauverwaltung. In Bayern sind sie in der Erprobungsphase. Digitalisierung bedeutet aber noch weit mehr. Für den Staat ist sie eine große Aufgabe.

„Bayern ist 2021 bei der Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung gut vorangekommen. Mittlerweile können bei elf Landratsämtern Bauanträge digital eingereicht und bearbeitet werden. Bis Ende 2022 soll das dann erprobte Verfahren bayernweit umgesetzt werden,“ kommentiert Thomas Schmid, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbandes, die fortschreitende Digitalisierung der bayerischen Bauverwaltung.

Der digitale Bauantrag

Der digitale Bauantrag für Bayern wurde vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr mit Unterstützung des Staatsministeriums für Digitales entwickelt. Gestartet ist er zum 1. März 2021 an den Unteren Bauaufsichtsbehörden der Landratsämter Ebersberg, Hof, Kronach, Neustadt an der Waldnaab und Traunstein. Seit 1. August sind auch die Landratsämter Augsburg, Pfaffenhofen an der Ilm und Straubing-Bogen mit dabei, seit 1. September das Landratsamt Cham, seit 1. Oktober das Landratsamt Main-Spessart und seit 1. November das Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen.

Bürger und die Wirtschaft profitieren davon

„Digitale Bauanträge sind ein wichtiges Element bei der Digitalisierung der öffentlichen Bauverwaltung.“ so Schmid. Davon profitieren nämlich die Bürger und die Wirtschaft. Bauanträge sind schließlich bisher umfangreich und zeitraubend. Gefordert ist auch die Verwaltung. Schmid: „Damit die Digitalisierung ein voller Erfolg wird, muss die öffentliche Verwaltung ihre Abläufe und Prozesse zum Teil neu organisieren – eine gute Gelegenheit zum Abbau überflüssiger Bürokratie.“

Corona hat gezeigt, wie wichtig die Digitalisierung ist, so Schmid: „Die Öffentliche Hand hat hier allerdings einen gewissen Nachholbedarf.“

Gemeinsam Arbeiten auf Digitalen Plattformen

Die Zeit bleibt aber nicht stehen. In der Bauindustrie bedeutet Digitalisierung immer mehr das gemeinsame Arbeiten auf Digitalen Plattformen. Hier ist der Staat gefordert, und zwar mehrfach, so Schmid: „Als Bauauftraggeber muss er in der Lage sein, daran teilzunehmen. In der Pflicht ist er aber auch als Regulierer. Damit die Digitalen Plattformen allen nutzen, müssen gute Spielregeln gefunden und durchgesetzt werden.“