Die Mantelverordnung ist immer noch ein untauglicher Gesetzesentwurf

Die Mantelverordnung ist immer noch ein untauglicher Gesetzesentwurf

Es gibt Gründe die Mantelverordnung massiv abzulehnen

Die Bayerische Bauindustrie unterstützt die Ziele der Mantelverordnung grundsätzlich. Sie steht auch weiter dazu.

„Es gibt sehr gute Gründe dafür, die Mantelverordnung massiv abzulehnen. Ihre angestrebten Ziele erreicht sie nämlich nicht. Dass sie bundeseinheitlich wäre und dass man schon 15 Jahre an ihr arbeitet, ist schließlich kein Qualitätsbeweis – eher das Gegenteil.“ Mit diesen Worten kommentiert Thomas Schmid, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbandes, die zuletzt in der Presse aufgetauchten lobenden Worte über die geplante Mantelverordnung des Bundes, so im aktuellen Spiegel und in der Süddeutschen vom 29.1.2021.

Die Bayerische Bauindustrie hat Interesse an einheitlichen Regelungen

„Abfallentsorgung und Verwertung sind Sache der Bauauftraggeber. Sie tragen dafür auch die Kosten – nicht die Bauwirtschaft.“ erläutert Schmid. „Klar sage ich auch: Die Bayerische Bauindustrie hat ein sehr starkes Interesse an rechtssicheren bundeseinheitlichen Regelungen. Aber diese müssen auch praxistauglich sein.“

Die Bayerische Bauindustrie habe das Ziel der Mantelverordnung immer unterstützt und stehe auch weiter dazu. Über 80 % der jährlich in Deutschland anfallenden rund 275 Mio. Tonnen mineralischen Abfälle sind Bau-Abfälle, die bei Baumaßnahmen anfallen. Die restlichen knapp 20 % stammen aus industriellen Produktions- oder Verbrennungsrückständen der Eisen- und Metallindustrie sowie aus Kraftwerken.

Regelungen müssen praxistauglich und gut vollziehbar sein

Weil die Bauwirtschaft so massiv davon betroffen ist, wäre es notwendig gewesen, die Mantelverordnung primär auf praxistaugliche und gut vollziehbare Regelungen für die Entsorgung mineralischer Bau-Abfälle auszurichten. „Dies wird mit der Mantelverordnung allerdings nicht erreicht werden“, so Schmid. Hauptsächlich gestritten habe man nämlich über Entsorgungswege für Stahlwerksschlacken, Kupferhüttenmaterial und Aschen aus Kohlekraftwerken, weit weniger über die Verwertung von Bodenaushub oder mineralischen Bau-Abfällen als Recycling-Baustoffe.

Zu viele zusätzliche Dokumentations- und Katasterpflichten

„Auch nach 15jähriger Vorarbeit stellt die Mantelverordnung immer noch keinen für die Planung und Abwicklung von Bauvorhaben konsistenten, ökologisch verantwortlichen und zugleich wirtschaftlich tragbaren Rechtsrahmen dar“, bedauert Schmid. Zusätzliche Dokumentations- und Katasterpflichten seien „Gift für die Akzeptanz von Ersatzbaustoffen“. Daher befürchtet die Bayerische Bauindustrie eine geringere Verwertungsquote und eine Zunahme der Deponierung. „Der erwartbare Anstieg der Entsorgungskosten wird die Baukosten weiter erhöhen“, so Schmid abschließend.