Bauen in Bayern wird mit der novellierten Bauordnung einfacher, schneller und kostengünstiger

Bauen in Bayern wird mit der novellierten Bauordnung einfacher, schneller und kostengünstiger

Sie bringt viele Vorteile

Die neue Bayerische Bauordnung bringt einen echten Bürokratieabbau mit sich.

„Die Novelle der Bayerischen Bauordnung ist ein mutiger Schritt, mit dem der Freistaat bundesweit vorangeht. Sie bringt viele Vorteile: Sie macht das Bauen in Bayern einfacher, schneller und kostengünstiger“, kommentiert Thomas Schmid, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbandes, die Novelle der Bayerischen Bauordnung. Sie tritt am 1. Februar 2021 in Kraft.

Beschleunigt wird das Bauen durch die Genehmigungsfiktion

Schmid ergänzt: „Besonders hervorheben will ich auch, dass die neue Bayerische Bauordnung einen echten Bürokratieabbau mit sich bringt. Sie nimmt dabei sogar die Genehmigungsbehörden in die Pflicht.“

Zu weniger Bürokratie führt die Typengenehmigung, so Schmid. Ein einmal genehmigter Bautyp kann mehrfach, an anderer Stelle, sogar in einem anderen Bundesland errichtet werden, ohne daß man dafür wieder eine neue Genehmigung einholen muß. Beschleunigt wird das Bauen durch die Genehmigungsfiktion. Sie setzt die Genehmigungsbehörden unter Zeitdruck. Haben sie bei Wohnbauvorhaben nach spätestens drei Monaten keinen Beschluß über die Genehmigung erlassen, dann gilt automatisch die Genehmigung als erteilt.

Industrielle Bauweisen machen das Bauen deutlich kostengünstiger

Kostengünstiger wird es durch die Typengenehmigung, hauptsächlich, weil dadurch industrielle Bauweisen befördert werden. Vorfertigung in Baufabriken, Modulbauweisen, aber auch die serielle Herstellung gleichbleibender Bauelemente machen das Bauen deutlich kostengünstiger als die herkömmliche Einzelfertigung, meist noch durch viele unterschiedliche Auftragnehmer, so Schmid: „Das ist der Haupteffekt. Die ersparten Genehmigungskosten kommen noch dazu, vor allem der dadurch vermiedene Zeitaufwand, auch der damit oft verbundene Ärger und der Stress.“

Zum Ausbau von Dachgeschossen braucht man keine Genehmigung mehr

Die neue Bayerische Bauordnung nutzt auch der Umwelt, so Schmid: „Sie erleichtert nämlich die Nachverdichtung in den Städten.“ Zum Ausbau von Dachgeschossen braucht man keine Genehmigung mehr, in vielen Fällen müssen danach keine Aufzüge mehr neu eingebaut werden. Geringere Anforderungen gibt es auch bei den Mindestabständen zu den benachbarten Gebäuden, erläutert Schmid.

Ein großer Vorteil der Nachverdichtung in den Städten ist nämlich laut Schmid, dass normalerweise die vorhandene Infrastruktur dafür ausreicht. Sie muss also nicht aufwändig ausgebaut oder gar neu errichtet werden. „Das hilft der Natur. Schließlich müssen deswegen keine Naturflächen bebaut werden.“

Möglicherweise weitere Entschlackung vieler Bauvorschriften

Schmid hofft, dass die Genehmigungsfiktion bald überflüssig wird: „Mir wäre es am liebsten, wenn es in absehbarer Zeit der Normalfall wäre, daß über jede Baugenehmigung im Wohnungsbau in drei Monaten entschieden ist. Dafür müssen aber die Genehmigungsbehörden aufgerüstet werden, sowohl personell wie digital. Möglicherweise brauchen wir dafür auch zusätzlich eine weitere Entschlackung vieler Bauvorschriften“, so Schmid abschließend.

Interview mit der Staatszeitung