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Abstandsflächen auf 0,4 H reduzieren in allen Großstädten

Am 20. Oktober 2022 haben wir unsere Kampagne Bürokratieabbau ernst gemeint begonnen mit dem Anliegen „Vorschriften für Großraum- und Schwertransporte praxisgerecht gestalten.“ Jetzt folgt die zweite Aktion:

Einheitliche Verringerung der Abstandsflächen auf 0,4 H in den Großstädten

Seit 1. Februar 2021 gilt die novellierte Bayerische Bauordnung (BayBO). Ein Ziel ist, mehr bezahlbaren Wohnraum zu ermöglichen. Daher verringert sie u.a. die Abstandsflächen auf 0,4 H (Art. 6 Abs. 5 BayBO), dabei darf ein Mindestabstand von 3 m nicht unterschritten werden.

Diese sinnvolle Regelung gilt nicht für die bayerischen Großstädte mit über 250.000 Einwohnern. Nürnberg hat sie freiwillig übernommen. Die beiden anderen bayerischen Großstädte München und Augsburg sind bei der 1 H-Regel geblieben. Gerade dort, wo die Nachverdichtung das größte Potenzial hat, wird sie somit weiterhin verhindert!

Unser Vorschlag daher:

Übernahme der neuen 0,4 H-Regelung für alle Städte und Gemeinden!

BBIV-Kampagne Bürokratieabbau ernst gemeint

Damit endlich am Bau der dringend erforderliche Bürokratieabbau in Gang kommt, unterbreitet der Bayerische Bauindustrieverband ab sofort regelmäßig konkrete Vorschläge, wie ein besonders drängendes Bürokratie-Problem, das unsere Mitgliedsunternehmen akut belastet, gelöst werden kann.

Per Brief und Flyer haben wir alle Mitglieder des Bayerischen Normenkontrollrates angeschrieben sowie die Staatsminister Christian Bernreiter, Hubert Aiwanger und Florian Herrmann. Per Mail haben wir dieselbe Botschaft an alle Abgeordneten des Bayerischen Landtags versandt. Außerdem informieren wir die Presse sowie „bespielen“ unsere Social Media-Kanäle damit.

Die ausufernde Bürokratie belastet alle Branchen. Sinnvollere und einfachere Vorschriften würden der gesamten Wirtschaft nutzen.

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