Mit der Neuordnung der Aufstiegsfortbildung ist es den Tarifvertragsparteien gelungen, ein bundeseinheitlich geregeltes System der Aufstiegsfortbildung für den gewerblich-technischen Führungskräftenachwuchs zu entwickeln.
Dieses System etabliert eine durchlässige, flexible und stufenweise Aufstiegsfortbildung für die Bauwirtschaft, die vom Vorarbeiter über den Werkpolier zum Geprüften Polier führt.
Die Lehrgänge tragen den gestiegenen Anforderungen der Branche an die Qualifikation der Führungspersonen auf den Baustellen Rechnung. Neben den Themen der Bautechnik sind gekonnte Mitarbeiterführung und baubetrieblich gut durchorganisierte Baustellen der wirtschaftliche Erfolgsgarant für unsere Firmen.
Baubetrieb und Personalführung sind in den Modulen ein wesentlicher Bestandteil des Lehrplans.
Baubetrieb
- Mitwirken bei der Baustellenvorbereitung zur Festlegung von Einzelheiten
in der Bauausführung unter Berücksichtigung der Baupreiskalkulation
- Mitwirken beim Einrichten einer Baustelle, insbesondere unter Berück-
sichtigung der Zeitplanung, der Arbeitsvorbereitung, der Baustellen-
organisation und -sicherung, des wirtschaftlichen Personal- und Betriebs-
mitteleinsatzes sowie der Lagerung von Baustoffen
- Übernehmen einer in Betrieb befindlichen Baustelle sowie Mitwirken
beim Erstellen eines Übernahmeprotokolls
- Koordinieren, Kontrollieren und Überwachen des terminbestimmten
Arbeitsablaufes sowie der qualitätsorientierten Bauausführung
- Auflösen einer Baustelle; Erstellen von Aufmaßen für die Bauabrechnung;
Regeln des Abtransportes der Baubetriebsmittel nach Abstimmung
- Sicherstellen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits-, Umwelt- und
Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung
- Dokumentieren des täglichen Baufortschritts, insbesondere einzelner
Arbeitsgänge, Vorkommnisse sowie der geleisteten Arbeitszeit
- Koordinieren und Realisieren des betrieblichen Qualitätsmanagement-
systems
- Vertreten von getroffenen Entscheidungen
- Umsetzen von angeordneten Maßnahmen, die insbesondere aus
Ergebnissen betriebswirtschaftlicher Soll-Ist-Vergleiche resultieren
- Beachten von auf die Baustelle bezogenen Gesetzen, Vorschriften
und Normen
Bautechnik - Grundlagen Hochbau
- Lesen und Unterscheiden von allgemeinen Bauzeichnungen im Hoch- und
Tiefbau, Anfertigen von Skizzen
- Einsetzen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen entsprechend dem
jeweiligen Verwendungszweck unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften
und Verfügbarkeit
- Lagern und Transportieren von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle
sowie Entsorgen von Abfällen
- Beurteilen der Böden als Baugrund und als Baustoff entsprechend ihren
Eigenschaften
- Anwenden von Methoden der Lage- und Höhenmessungen und Auswerten
von Messprotokollen
- Beurteilen von typischen Konstruktionen im Mauerwerksbau, im Betonbau,
im Trockenbau, im Holzbau und im Stahlbau einschließlich Hausent-
wässerung unter Berücksichtigung der Standsicherheit sowie des Wärme-,
Kälte-, Feuchte-, Schall- und Brandschutzes
- Beschreiben und Dokumentieren von einschlägigen Eigenüberwachungen
- Einsetzen und Sicherstellen der Betriebsbereitschaft von Maschinen
- Erstellen und Unterhalten von Arbeits- und Schutzgerüsten
Bautechnik - Spezialqualifikation Hochbau und Bauen im Bestand
- Lesen und Unterscheiden von Bauzeichnungen, insbesondere
Ausführungs- und Detailzeichnungen, im Neubau sowie bei Umbauten,
Sanierungen und Modernisierungen; Anfertigen von Skizzen
- Einsetzen und Verarbeiten von Beton, Bewehrung und Schalung sowie
Errichten, Unterhalten und Abbauen der Traggerüste
- Einsetzen und Verarbeiten von Mauerwerk
- Abdichten gegen Bodenfeuchte und aufstauendes Sickerwasser einsch-
ließlich Dränungen
- Beachten der Schnittstellen zu anderen Gewerken, auch der Haustechnik
- Erkennen des Instandsetzungsbedarfs von Betonbauteilen
- Umbauen, Sanieren, Instandsetzen und Modernisieren von Bauteilen im
Wohnungsbau unter Berücksichtigung energetischer Anforderungen
- Rückbauen von Bauteilen unter Berücksichtigung von Sicherungs-, Schutz-
und Entsorgungsmaßnahmen
Mitarbeiterführung und Personalmanagement
- Ermitteln des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs der Baustelle
- Mitwirken beim Vorbereiten von Personalauswahlgesprächen
- Mitwirken beim Auswählen von Mitarbeitern, einschließlich Auszubildenden
- Beurteilen von Mitarbeitern,einschließlich Auszubildenden
- Führen von Arbeitsgruppen, Anwenden von Führungsmethoden
und -techniken
- Lösen von Konflikten innerhalb von Arbeitsgruppen, Berücksichtigen
kultureller Besonderheiten und Verhaltensregeln
- Planen, Organisieren und Durchführen von Einarbeitung, Ausbildung und
Praktika
- Anwenden des Tarifrechts und des Betriebsverfassungsgesetzes
- Anwenden von Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen, des
Arbeitszeitgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- Anwenden von Rechtsbestimmungen beim Personaleinsatz von Fremd-
firmen, insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung in den Prüfungsteilen
Bautechnik, Baubetrieb, Mitarbeiterführung und Personalmanagement sowie einem Fachgespräch im Prüfungsteil Bautechnik.
Zur Werkpolierprüfung wird zugelassen, wer
1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Bauwirtschaft und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt
oder
2) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung
für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt
oder
3) eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist
4) über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügt.
Die vorgenannten Zeiten verkürzen sich jeweils um ein Jahr, wenn eine Vorarbeiterprüfung gemäß der Prüfungsordnung für Vorarbeiter im Baugewerbe mit Erfolg abgelegt wurde.
Die Lerninhalte der einzelnen Stufen der Aufstiegsfortbildung Vorarbeiter, Werkpolier, Geprüfter Polier bauen aufeinander auf. Es wird daher empfohlen,
die Lehrgänge in dieser Reihenfolge zu absolvieren.
Desweiteren sollten zwischen den einzelnen Stufen angemessene Zeiten einschlägiger praktischer Tätigkeit liegen.
Bundeseinheitliches Zeugnis Werkpolier und Urkunde
8-25 503
07.01.2025–19.02.2025
07:30–16:30 Uhr
€ 3.617,00
€ 5.052,50
€ 5.532,50
* Teilnehmern, die nicht einer Mitgliedsfirma des BBIV angehören, wird eine um 20% erhöhte Kursgebühr in Rechnung gestellt (ausgenommen Bauzeichnerkurse).
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 21 Abs. a) bb) UStG umsatzsteuerfrei.
Beherbergung und Beköstigung an Personen über 27 Jahren sind nach § 4 Ziff. 23 UStG steuerpflichtig.