Der Workshop ist für baukaufmännische Auszubildende, Auszubildende zum Bauzeichner, Duale bzw. Kooperative Studenten und junge Nachwuchskräfte in Bauunternehmen konzipert. Er vermittelt kompakt und anwendungsorientiert branchenspezifisches Fachwissen; von der Angebotserstellung über das Betreiben der Baustelle bis hin zur Abnahme.
Die praktische Umsetzung eines Tiefbauprojektes in den Werkhallen spiegelt den realen Ablauf einer Baustelle wieder und ermöglicht zusätzlich einen Einblick in die vielfältigen Bautätigkeiten.
Durch die entsprechende Referentenauswahl ist ein hoher Praxisbezug gewährleistet.
Hinweis:
Die Teilnehmergebühren werden für Auszubildende über die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der SOKA-Bau abgerechnet. Daher entstehen für Mitglieder der SOKA-Bau keine Kosten. Voraussetzung ist die Abgabe des SOKA-Ausbildungsnachweises.
Auszubildende im zweiten oder dritten Ausbildungsjahr zum/zur: -Industriekaufmann/-frau -Kaufmann/-frau für Büromanagement -Bauzeichner/-in (alle Fachrichtungen).
Duale und Kooperative Studenten sowie junge baukaufmännische Nachwuchskräfte
Aufforderung Angebotsabgabe
- Preisanfragen
- Kalkulation von Positionen
- Bildung eines Angebotspreises
- Ausfüllen eines LV`s
Angebotsabgabe/Submission
Auswerten der Angebote
- Überprüfung der Angebotes
- Erstellen eines Preisspiegels
Bietergespräch
Auftragserteilung
- Auftragsschreiben
- Auftragsprüfung
- Unterschrift
Baustellenvorbereitung
- Mengen-/Massenermittlung
- Preisanfragen bei Baustoffhändlern
- Vergabe und Bestellung der Materialien
Ausführung
- Praktische Umsetzung eines Tiefbauprojektes
Abnahme der Praxisprojekte
- Förmliche Abnahme
- Abnahmekriterien
Abrechnung
- Aufmaßerstellung
- Rechnungsstellung
Nachkalkulation
- Gewinn-/Verlust
- Folgen
Zertifikat
8-23 335
14.08.2023–18.08.2023
07:30–16:30 Uhr
€ 355,00
€ 610,00
€ 685,00
17.07.2023
* Teilnehmern, die nicht einer Mitgliedsfirma des BBIV angehören, wird eine um 20% erhöhte Kursgebühr in Rechnung gestellt (ausgenommen Bauzeichnerkurse).
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 21 Abs. a) bb) UStG umsatzsteuerfrei.
Beherbergung und Beköstigung an Personen über 27 Jahren sind nach § 4 Ziff. 23 UStG steuerpflichtig.