Unternehmen beschäftigen mehr und mehr Auszubildende, die die Anforderungen an den Beruf knapp erfüllen. Zu den schwachen Arbeits- und Lernleistungen kommen oft ein schwieriges familiäres oder soziales Umfeld.
Oft müssen Auszubildende erst im Betrieb zur Ausbildungsfähigkeit geführt werden. Die Aufgabe, umfangreiche Entwicklungsarbeit mit den Auszubildenden zu leisten, stellt Unternehmen und Betriebe vor bislang unbekannte Schwierigkeiten. Die Probleme verschärfen sich, wenn Auszubildende den Wunsch haben, ihre Ausbildung vorzeitig abzubrechen.
Lösungsansätze für die Probleme müssen im betrieblichen Alltag ansetzen und dort auch greifen. Deswegen ist es wichtig, dass Mitarbeiter, die mit schwachen Auszubildenden arbeiten, Techniken und Instrumente an die Hand bekommen, die einfach zu handhaben und doch zugleich wirksam sind.
Der Workshop geht von Situationen aus, die von Teilnehmern eingebracht werden. Gemeinsam werden Lösungen und Techniken erarbeitet, die in der betrieblichen Situation umsetzbar sind.
Der Referent, Heinrich Moethe, arbeitet seit mehr als zwanzig Jahren in der beruflichen Bildung und Organisationsentwicklung. Ein Schwerpunkt seiner Arbeit ist die Ausbildung von Menschen mit erhöhtem Unterstützungsbedarf. Dabei arbeitet er intensiv mit Ausbildungspraktikern, Unternehmen und Einrichtungen der beruflichen Qualifizierung zusammen.
Seine Seminare und Workshops sind praxis- und teilnehmerorientiert. Es wird intensiv auf die Situation und die Bedürfnisse der Teilnehmenden eingegangen. Es ist ihm wichtig, das die Teilnehmer Wissen, Einsichten und Handlungstechniken mitnehmen, die sie direkt an ihrem Arbeitsplatz umsetzen können.
Ermitteln des Unterstützungsbedarfs
Planung der Unterstützung
Verhalten in der Unterstützungsphase
8-20 639
26.11.2020
09:00–16:30 Uhr
€ 355,00
12.11.2020
* Teilnehmern, die nicht einer Mitgliedsfirma des BBIV angehören, wird eine um 20% erhöhte Kursgebühr in Rechnung gestellt (ausgenommen Bauzeichnerkurse).
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 21 Abs. a) bb) UStG umsatzsteuerfrei.
Beherbergung und Beköstigung an Personen über 27 Jahren sind nach § 4 Ziff. 23 UStG steuerpflichtig.