Teilnehmer, die die Zulassungsvoraussetzungen zum SIVV-Lehrgang nicht erfüllen, können in diesem Lehrgang die erforderlichen Kenntnisse erwerben.
Der Lehrgang endet mit einer Eingangsprüfung zur Erlangung der SIVV-Prüfungsvoraussetzungen in Ausnahmefällen nach § 4 (2) der Prüfungsordnung des "Ausbildungsbeirates Schutz und Instandsetzung im Betonbau" beim Deutschen Betonverein e.V.
- Vorschriften, Normen, Begriffe
- Ausgangsstoffe des Betons
- Entwerfen von Beton
- Herstellen von Beton
- Einbau von Beton
- Qualitätssicherung im Betonbau
- Beton-Klassifizierung
- Festbeton
- Betonschäden
schriftliche Prüfung
8-24 941
wird noch bekannt gegeben
wird noch bekannt gegeben
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* Teilnehmern, die nicht einer Mitgliedsfirma des BBIV angehören, wird eine um 20% erhöhte Kursgebühr in Rechnung gestellt (ausgenommen Bauzeichnerkurse).
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 21 Abs. a) bb) UStG umsatzsteuerfrei.
Beherbergung und Beköstigung an Personen über 27 Jahren sind nach § 4 Ziff. 23 UStG steuerpflichtig.