Am 3. Juli 2020 wurde das Gebäudeenergiegesetz (GEG) vom Bundesrat beschlossen. Somit wir das GEG zum 1. November 2020 in Kraft treten.
Damit wird die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungs-gesetz und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) vom GEG abgelöst und der von der EU geforderte Niedrigstenergiegebäudestandard für alle zu errichtenden Gebäude eingeführt.
Welche Kombination aus Gebäudehülle und Energieerzeugung setzt sich unter den neuen Anforderungen durch? Im abschließenden Praxisblock erfahren Sie, wie Planungs- und Ausführungsfehler vermieden werden können.
ZIELGRUPPE:
Projektleiter, Kalkulatoren, Arbeitsvorbereitung, Projektmitarbeiter, Bauleiter, Projektentwickler, Fachplaner, Energiemanager, Energiebeauftragte, Bauträger, Wohnungsbaugesellschaften, Verantwortliche für den Betrieb von Gebäuden.
THEMEN:
Das neue Gebäudeenergiegesetz
Anforderungen Neubau und Bestand
Nutzung erneuerbarer Energie
Anforderungen Anlagentechnik
Energieausweise
Förderungen
Vollzug und Übergangsvorschriften
Innovationsklausel und Quartierskonzepte
Lösungsansätze für Planung und Baupraxis
Technische Gebäudeausrüstung im Fokus
Arbeiten mit Checklisten
Praxisblock - Tipps zur Vermeidung von Planungs- und Ausführungsfehlern
Planungs- und Ausführungsfehler vermeiden
Luftdichtheit von Gebäuden
REFERENT:
Dipl.-Phys. Hans Strobel, Geschäftsführer Strobel Energiesysteme. Das Unternehmen ist seit 1989 als Ingenieur- und Planungsbüro in Augsburg tätig. In dieser Zeit hat sich das Unternehmen durch zahlreiche erfolgreiche Projekte in den Bereichen Haustechnik und Bauphysik auch überregional einen sehr guten Namen gemacht. Herr Strobel ist u. a. als Dozent an der Handwerkskammer und der IHK Schwaben tätig.
Als Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS) und des Bundes der Energieverbraucher engagiert er sich intensiv für energieeffizientes und ressourcenschonendes Bauen. Seit April 2010 ist Hans Strobel zudem zugelassener DGNB Auditor.
8-20 640
25.11.2020
08:30–16:00 Uhr
€ 250,00
* Teilnehmern, die nicht einer Mitgliedsfirma des BBIV angehören, wird eine um 20% erhöhte Kursgebühr in Rechnung gestellt (ausgenommen Bauzeichnerkurse).
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 21 Abs. a) bb) UStG umsatzsteuerfrei.
Beherbergung und Beköstigung an Personen über 27 Jahren sind nach § 4 Ziff. 23 UStG steuerpflichtig.