Die Ordnungsfunktion des Tarifvertrages

Der Bayerische Bauindustrieverband ist als Arbeitgeberverband Vertragspartner der Baugewerkschaften bei den Tarifverhandlungen. 
Der Tarifvertrag ist für die bayerische Bauindustrie eine der wichtigsten und eine sehr sinnvolle Regulierung am Arbeitsmarkt. 

Ordnungsfunktion des Tarifvertrages

Nur wenn die Löhne als die wichtigste Kostengröße jedes Bauunternehmens geregelt sind, kann der Wettbewerb am Baumarkt zu einem Wettlauf um die beste Bauqualität werden. Sonst droht ein Lohndumpingwettlauf nach unten, bei dem die Qualität des Bauwerks und andere Faktoren, wie Termintreue, "unter die Räder kommen". 

Sinnvolle Anwendung und Umsetzung des Subsidiaritätsprinzip durch Tarifparteien

Tarifparteien regeln einvernehmlich ohne staatlichen Eingriff. Entlastungsfunktion für Unternehmen: Zentrale Lohnverhandlungen verringern Kosten und Konflikte in den Unternehmen.

Wichtiges Instrument zur geordneten Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen: Mindestlöhne am Bau zur Bewältigung der Herausforderung EU-Osterweiterung.

Am Bau gibt es seit Herbst 2003 einen Mindestlohn I und einen darüber liegenden Mindestlohn II. Diese Instrumente sollen helfen, eine der größten Anforderungen an die deutsche Bauwirtschaft in den nächsten Jahren, die Bewältigung der Herausforderungen und Chancen durch die EU-Osterweiterung, zu meistern.

Die Mindestlöhne I und II sollen dabei als Lohnuntergrenze diesen Anpassungsprozess begleiten, sie machen ihn aber nicht überflüssig.

Allgemeinverbindlichkeit als Ergänzung und Erweiterung der Ordnungsfunktion des Tarifvertrages

Auf Antrag einer Tarifvertragspartei kann ein Tarifvertrag allgemeinverbindlich erklärt werden. Die Bedeutung dieses Instruments wird meist unterschätzt. Die Allgemeinverbindlichkeit (AVE) ermöglicht es der Bauwirtschaft, vieles vorbildlich innerhalb der Branche zu lösen, wofür andere den Staat brauchen. Beispiele dafür sind:

  • Die Urlaubskasse der Bauwirtschaft: Portabler Urlaubsanspruch in einem "Wandergewerbe"
  • Die Lehrlingskassen: Wer nicht ausbildet, zahlt; wer ausbildet, wird unterstützt. So sollen mehr Ausbildungsplätze erreicht werden.
  • Branchenspezifische Regelungen der Altersversorgung (Altersteilzeit usw.)
  • Ebenso die Mindestlöhne I und II als Anpassungsstrategie an die Herausforderung durch die EU-Osterweiterung (nur sinnvoll bei AVE).

Insgesamt gilt: Die AVE erweitert das Spektrum subsidiärer Regulierungen beträchtlich und erspart so gesetzliche Regelungen. 

Künftige Herausforderung an die Tarifpolitik: Flexibilität ermöglichen - Ordnungsfunktion bewahren.

  • Tarifvertragliche Regelungen dürfen jedoch nicht zu starr sein.
  • Tarifverträge müssen sich auf die verbindliche Festlegung von Mindestbedingungen beschränken. Gute Leistungen von Unternehmen und Arbeitnehmern schlagen sich dann in freiwilligen übertariflichen Leistungen nieder. 
  • Tarifverträge müssen flexible Arbeitszeitregelungen ermöglichen. Nur so kann Deutschland seine Wettbewerbsfähigkeit trotz hoher Löhne erhalten und ausbauen.

Die Bauindustrie ist hier vorbildlich.