Die Mantelverordnung muss unbedingt nachgebessert werden

Die Mantelverordnung muss unbedingt nachgebessert werden

Beschluss des Bundeskabinett

Obgleich mehrfach nachgebessert, ist der am 3. Mai 2017 vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf der Mantelverordnung für Ersatzbaustoffe und Bodenschutz immer noch nicht umsetzungsfähig.

„So darf die Mantelverordnung nicht zum Gesetz werden. Denn sollte der aktuelle Entwurf beschlossen werden, bedeutet das negative Auswirkungen auf das praktische Baugeschehen, höhere Baukosten und höhere Deponiekapazitäten,“ so kommentierte Thomas Schmid, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Bauindustrieverbandes, die Verkündung des Bundesumweltministeriums, am Regierungsentwurf festzuhalten und damit den Weg für die Beratungen im Bundesrat nach der parlamentarischen Sommerpause freizumachen. „Das Ziel, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, wird die Verordnung nicht erreichen. Im Gegenteil, sie schadet ihm eher“, so Schmid weiter.

Unterstützung der Mantelverordnung

Die Bayerische Bauindustrie unterstützt grundsätzlich das Ziel der Mantelverordnung. Mit Blick auf mögliche Schadstoffbelastungen der Umwelt und aufgrund des Potenzials für die Substitution von Primärrohstoffen sei die bundeseinheitliche Regelung dieses Abfallstroms bei Wegfall der vielen unterschiedlichen länderspezifischen Einzelregelungen sinnvoll.

Mineralische Abfälle in Deutschland

Rund 275 Mio. Tonnen mineralische Abfälle fallen pro Jahr in Deutschland an. Über 80 % davon machen die mineralischen Bauabfälle aus. „Diese Abfälle unterscheiden sich hinsichtlich Entstehung, Handling und potenzieller Schadstoffgehalte grundsätzlich deutlich von den aus der Energie- und Metallindustrie stammenden Schlacken und Aschen, die ebenfalls in der Verordnung geregelt werden“, erklärte Schmid. Das berücksichtige die Mantelverordnung aber nicht angemessen.

Beproben auf Baustellen

Der Verordnungsentwurf sehe allein drei unterschiedliche Analyseverfahren vor, deren Ergebnisse nicht einfach verglichen werden könnten. Dabei sei gerade eine Vereinheitlichung der Probenahme- und Analyseverfahren wichtig, um auf der Baustelle zügig über den richtigen Entsorgungsweg entscheiden zu können, betonte Schmid. „Bauabläufe brauchen klare Verantwortlichkeiten. Man muss auf der Baustelle beproben und entscheiden können, wohin das Material geht.“

Die Bayerische Bauindustrie hofft sehr, dass die Länder im Bundesrat einen vernünftigen und praktikabel umsetzbaren Kompromiss beschließen werden, sagte Schmid. „Umsetzen müssen sie schließlich ja die bauausführenden Unternehmen.“