Präambel

Die Ad-hoc-Umsetzung der Energiewende wurde losgestoßen durch den Reaktorunfall in Fukushima. Spätestens seitdem herrscht Konsens, dass keiner mehr die Risiken von Atomkraftwerken tragen möchte. 

Mensch und Natur fühlten sich in einer solchen Vehemenz bedroht, dass ein plötzlicher Bewusstseinswandel gegenüber Klima- und Umweltschutz stattfand.

Ihren Schub bekam die Energiewende also durch den Klima- und Naturschutzgedanken, dessen Gültigkeit natürlich nach wie vor besteht. Inzwischen hat man sich bemüht, durch unterschiedlichste Maßnahmen die Energiewende ins Rollen zu bringen und musste feststellen, dass die Befi ndlichkeiten der Interessensgruppen divers sind. Gleichermaßen vielschichtig sind die Zielkonfl ikte, wie z. B. die Tatsache, dass die Forderung nach grüner Energie auch teils gravierende Einschnitte in die Natur nach sich zieht.

Die erste Euphorie ist der Sorge gewichen, dass die Energiewende erstens ein hochkomplexes Unterfangen ist, das keine Vorbilder kennt, und zweitens, dass sie auch scheitern kann. Denn einen Masterplan gibt es bis heute nicht und die unkoordinierten Einzelmaßnahmen führen nicht zum Ziel.

Es ist höchste Zeit, Position zu beziehen, wenn es um die Frage geht: Wie wollen wir weitermachen?

Die Bayerische Bauindustrie ist fest entschlossen, ihren Beitrag zur Umsetzung der Energiewende zu leisten und betrachtet die folgenden Stellgrößen als essentiell, um in der gegenwärtigen wirtschaftspolitischen Diskussion Schwerpunkte für die Zukunft zu setzen:

Planungssicherheit. Versorgungssicherheit. Bezahlbarkeit.

Erst wenn ein verlässlicher Rechtsrahmen steht, können langfristige Investitionen getätigt werden, um die Gewährleistung der Versorgungssicherheit anzugehen. Erst dann kann man die Kosten einschätzen, die die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts maßgeblich beeinflussen. Erst dann kann das Potenzial, das die Energiewende generiert, auch genutzt werden.

Potenzial liegt vor allem in der Hervorbringung von technologischen Innovationen.Unsere Bauunternehmen haben jetzt die Chance, Geschäftsmodelle „Made in Germany“ auch für all diejenigen zu entwickeln, die sich der Energiewende anschließen wollen und damit zum Gelingen der Energiewende beitragen.

  • Hybridturm mit Kletterkran
  • Biogasanlage
  • Photovoltaikanlage

I. Wirtschaftspolitische Position

zur Festlegung von Schwerpunkten bei der Umsetzung der Energiewende.

Planungssicherheit

Planungssicherheit ist die Voraussetzung für langfristige Investitionen. Die Energiewende erfordert hohe Investitionen in Kraftwerke, Speicher und Netze.
Die ausführenden Unternehmen, Anlagenbauer und die Bauindustrie sind entscheidende Akteure für die Umsetzung. Sie müssen ihre Kapazitäten ausweiten und hohe Ausgaben tätigen.

Ziel muss es sein, langfristige und vertrauenswürdige Rahmenbedingungen für die Energiewende in Deutschland herzustellen und damit Berechenbarkeit für dringend benötigte Investitionen zu schaffen. Berechenbarkeit im wörtlichen und übertragenen Sinn (Planungssicherheit).

Versorgungssicherheit

Eine zuverlässige und stabile Stromversorgung wird noch lange Zeit Aufgabe der herkömmlichen Kraftwerke bleiben. In Deutschland existiert gegenwärtig aber kein tragfähiges Geschäftsmodell für konventionelle Kraftwerke. EEG-Stromerzeuger haben eine gesetzliche Abnahmegarantie. Konventionelle Kraftwerke kommen nur dann zum Einsatz, wenn EEG-Erzeuger mangels Wind und Sonne nicht erzeugen können, oder der Strombedarf besonders hoch ist.

Ziel muss es sein, ein neues stabiles Gesamtsystem und ein neues Strommarktdesign hervorzubringen, das einen fairen Ausgleich zwischen erneuerbarer und konventioneller Erzeugung glaubhaft und langfristig verspricht. 

Bezahlbarkeit

Der Strompreis ist für ein hochentwickeltes Industrieland ein gewichtiger Standortfaktor. Die EEG-Belastungen haben ihn aber stark steigen lassen. Deswegen müssen wir uns auch darüber bewusst sein, welch hohe Bedeutung die Energie- und Stromkosten für unsere Wirtschaft haben. Wir erkennen ein gewichtiges Problem in den langfristigen Verpflichtungen aus dem EEG, in dem wir uns verpflichtet haben, 20 Jahre lang die EEG-Umlage von rund 20 Mrd. € jährlich zu erheben und umzuverteilen. 

Ziel muss es sein, die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Deutschland sicherzustellen. Deutschland darf international nicht als Land wahrgenommen werden, dessen Stromkosten einen Standortnachteil darstellen. Der Staat muss selbst aus der Rolle des Schädigers der Wirtschaft und der privaten Stromkunden herauskommen wollen und gegensteuern. Hauptpreistreiber ist zweifelsfrei die EEG-Umlage. Gute Ansatzpunkte zum Gegensteuern bieten die Umsatz- und die Stromsteuer. 

II. Herausforderungen und Perspektiven

Für die Umstellung der Stromerzeugung von fossilen und atomaren auf „Erneuerbare“ Primärenergiequellen gibt es weltweit kein einziges Vorbild. 

Mit der Energiewende betritt Deutschland Neuland. Daher ist die Energiewende zugleich Herausforderung und Chance. Die Herausforderung ist besonders groß, weil die Energiewende abrupt als Reaktion auf „Fukushima“ beschlossen wurde. Der Zeitplan steht fest. Einen konkreten Umsetzungs-Masterplan gibt es nicht. 

„Wer grünen Strom aus der Steckdose fordert,
muss Einschnitte in der Natur und im eigenen
Lebensraum hinnehmen.“

Seit Längerem formieren sich unterschiedliche Interessensgruppen, die sich gegen bestimmte Maßnahmen zur Umsetzung der Energiewende einsetzen. Durch diese Aktionen kommt es zu Verzögerungen und Blockaden von Projekten. Auch wenn man die Verunsicherung der Bevölkerung gegenüber Eingriffen in ihre Umwelt nachvollziehen kann, darf der Faktor Zeit im Umgang mit auftretenden Zielkonflikten nicht vernachlässigt werden!

Dringend benötigt werden strukturierte Verfahren zur Auflösung von Zielkonflikten in rechtlicher und sozialer Hinsicht. Durch die verzögerten Prozesse laufen wir Gefahr, dass die Energiewende den gesetzten Zeithorizont bei Weitem verfehlt und somit scheitert.

Trinkwasser als Energiespeicher: Lokale Trinkwasserspeicher auf Anhöhen können durch zusätzliche Turbinen in vorhandenen Fallrohren Strom erzeugen.

Perspektive: Vorsprung durch Innovationen!

Die Bayerische Bauindustrie betrachtet die Energiewende als Chance für neue angebotsorientierte Geschäftsmodelle. Dadurch entsteht ein Vorsprung an Innovationen, den es zu nutzen gilt.

Ziel muss es sein, Anreize für Innovationen zu setzen. Das EEG bietet bisher keine Anreize für Innovationen. Die Vergütung für regenerativ erzeugten, unkontrolliert eingespeisten Strom ist dieselbe wie für kontrolliert oder regelbar eingespeisten Strom. Damit fehlt jeglicher Anreiz für individuelle Stromspeicher. 

Ein modernisiertes EEG müsste einen regelbar eingespeisten Strom höher vergüten als den ungeregelten „Flatterstrom“, der ohne Rücksicht auf den Bedarf eingespeist wird.

III. Energiepolitische Lösungsansätze

Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte der dezentralen Energieversorgung aus Erneuerbaren Energien aus der Sicht der Bayerischen Bauindustrie dargelegt. 

Eine Botschaft vorneweg: Wenn wir über Energie nachdenken, geht den Ausführungen immer der Grundsatz voraus, dass Energie, die man nicht braucht, nicht erzeugt werden muss und keine Leitungen braucht. Daher erst Energie einsparen, insbesondere durch die Optimierung der Energieeffizienz in den Gebäuden, danach die Energie-Kapazitäten ausrichten! 

In die Lebenszyklusbetrachtung (Planung, Realisierung und Betrieb) von Gebäuden von Anfang an die Energieeffizienz mit einbeziehen. Integrierte Lösungen bieten hohe Einsparungen.

1. Netzausbau

Die Betrachtung des Netzausbaus funktioniert nicht ohne eine verlässliche Planung der Energieerzeugung.

Dezentrale Energieversorgung 

Die Energiewende ist mehr als der Atomausstieg: Eine Herausforderung ist die intelligente Verknüpfung zentraler und dezentraler Erzeugung aus erneuerbaren und fossilen Energieträgern, Speichern und dem Netzausbau. Wenige zentrale Kohle-, Gas- und Ölkraftwerke sichern momentan die Grundlast. Es gilt, die dezentrale Versorgung zu organisieren, schließlich sollen viele kleine Anlagen und Kraftwerke wie Solaranlagen, Windräder, Wasserkraftwerke und Biogasanlagen künftig unseren hohen Energiebedarf decken. 

Stromerzeugung und Stromnetze gemeinsam betrachten

Da in der Stromversorgung die Erzeugung und die Netzinfrastruktur in einem untrennbaren Zusammenhang stehen, erhöht sich im Rahmen der Energiewende der Netzausbaubedarf erheblich. Grundlegende Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Stromerzeugung, wie sie derzeit durch die Novellierung des EEG und die darin enthaltenen Ausbaukorridore für Erneuerbare Energien bestehen, können sich auch auf den Netzausbaubedarf auswirken. Es gilt, deshalb zunächst die Versorgungsstrukturen (Kraftwerkslandschaft) zu regeln und dann auf Basis der neu entstehenden Grundlagen die Stromnetze anzupassen. 

Gesetzliche Schritte zur Anpassung des Netzausbaubedarfs

Jährlich wird durch die Übertragungsnetzbetreiber ein Entwurf des Netzentwicklungsplans erarbeitet, in dem die notwendigen Vorhaben zur Optimierung, zur Verstärkung und zum Ausbau des Netzes enthalten sind. Welche Vorhaben umgesetzt werden sollen, entscheidet die Bundesnetzagentur. Welche Auswirkungen die veränderten Rahmenbedingungen langfristig auf den notwendigen Netzausbau haben, wird bei der Fortschreibung der Netzentwicklungspläne von den Übertragungsnetzbetreibern und der Bundesnetzagentur untersucht. Erst auf Grundlage dieser Ergebnisse kann ein etwaiger Anpassungsbedarf des Bundesbedarfsplans geprüft werden.

Position der Bayerischen Bauindustrie

Die Umstrukturierung der Energieerzeugung macht eine Anpassung der Netzinfrastruktur in Deutschland notwendig. Ob sich durch die EEG-Novellierung ein Anpassungsbedarf bei Leitungsbaumaßnahmen ergibt, muss sobald als möglich entschieden werden. Leitungsbauabschnitte, deren Bedarf außer Zweifel steht, müssen unverzüglich umgesetzt werden. Gleichzeitig ist eine innereuropäische Betrachtung bei Stromnetzen unumgänglich, sofern Energieleitungen über deutsche Grenzen hinweg verlaufen.

2. Windenergie

Windenergie ist ein unersetzlicher Baustein der bayerischen Energiewende. Windenergie, die in Bayern erzeugt wird, macht Stromleitungen aus Norddeutschland teilweise überflüssig.

Am Rotor der Windkraftanlage in Bischberg wird der letzte Flügel montiert.

10-H-Regelung

Nach Einführung einer Länderöffnungsklausel im BauGB will Bayern über eine Änderung der Bayerischen Bauordnung eine Mindestabstandsregelung zur Wohnbebauung einführen, die grundsätzlich das Zehnfache der Höhe der Windkraftanlage betragen soll. Nach Berechnungen des BWE-Bayern bleiben dann nur noch 0,05 Prozent der bayerischen Staatsgebietsfläche überhaupt beplanbar für neue Windenergiestandorte. Tausende Arbeitsplätze in der bayerischen Windbranche sowie unzählige Investitionsvorhaben sind gefährdet. Für viele Windenergieprojekte bedeutet dieses Vorgehen im dicht besiedelten Bayern das Aus. Das Ziel der Bayerischen Staatsregierung aus dem Energiekonzept 2011, 50 Prozent Strom aus Erneuerbaren Energien zu erzeugen, ist damit nicht erreichbar.

Angemessene Übergangsregelungen

Auch der Vertrauensschutz für Windenergieprojekte in Bayern hängt in der Schwebe, denn der Verlass auf gesetztes Vertrauen ist Teil von Berechenbarkeit und gleichzeitig die Grundlage für die Umsetzung der Energiewende. Planungen für Windkraftanlagen ziehen sich in der Regel über 3 bis 5 Jahre hin. Erst dann liegen alle erforderlichen Gutachten und Genehmigungen vor. Für mehrere Hundert in Planung befindliche Projekte ist der Vertrauensschutz noch nicht gesichert. Investitionen, zum Beispiel von Energiegenossenschaften oder Bürgerbeteiligungen, wären damit „in den Sand gesetzt.“  Es braucht Übergangsregelungen, die den üblichen Planungszeiten Rechnung tragen. Die geplante Stichtags-Regelung (Kabinettsbeschluss am 04.02.2014) ist keine angemessene Übergangsregelung.

„Atmende Deckel” vermeiden

Der „Atmende Deckel“ (Mengenbegrenzung) aus der Photovoltaik darf wegen der grundlegend anderen Rahmenbedingungen nicht auf die Windenergie an Land übertragen werden. Im Vergleich zu Photovoltaik-Projekten weisen Windenergie-Projekte eine deutlich komplexere Genehmigungs- und Vorlaufpraxis sowie deutlich längere Projektierungsphasen (3 bis 5 Jahre) auf. Folgen für die Windenergie wären steigende Planungs- und Investitionsunsicherheiten.

Energieatlas Bayern
Windverhältnisse lassen sich auf dem Geoportal der Bayerischen Staatsregierung berechnen. Anhand von Windkarten sind Windgeschwindigkeit und möglicher Energieertrag einer Windenergieanlage in 100 Metern, 130 Metern und 160 Metern Höhe abzulesen. geoportal.bayern.de/energieatlas-karten

Position der Bayerischen Bauindustrie

Die Windenergie als fortschrittliche Energieerzeugungsform kann auch in Bayern einen bedeutenden Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten. Dazu muss auch in Bayern Windstrom wirtschaftlich erzeugt werden können. Flächenstudien zeigen, dass der Mindestabstand zur Wohnbebauung das Fünffache der Anlagenhöhe nicht überschreiten darf, da bereits dadurch rund die Hälfte der beplanbaren Flächen Bayerns verloren gehen würde. Die Ausweitung des Mindestabstands zur Wohnbebauung muss deshalb in angemessenem Rahmen – bis zu 5 H –
vonstatten gehen. Eine Erhöhung auf 10 H lehnen wir strikt ab. Übergangsfristen bei Wechsel im Vergütungssystem oder bei Abständen zur Wohnbebauung müssen dem Prinzip der Berechenbarkeit unterliegen.

3. Wasserkraft

Die bisherigen Regelungen zur Förderung der Wasserkraft haben sich nicht
bewährt.

Beitrag der Wasserkraft

Seit 2012 ist die Wasserkraft in Bayern kaum mehr ausgebaut worden. Grund dafür sind zum einen die niedrigen Strompreise an der Börse, die den Aus- und Neubau von Wasserkraft in Bayern unwirtschaftlich machen. Zum anderen reichen die aktuellen Vergütungssätze im EEG nicht aus, um die Forderungen der ökologischen Durchgängigkeit (z. B. Fischtreppen) umzusetzen. Zudem sollen die EEG-Sätze weiter sinken.

Im Energie-Konzept der Bayerischen Staatsregierung von 2011 werden zusätzliche 15 Prozent Strom aus Wasserkraft bis 2021 gefordert. Durch Modernisierung und Erweiterung bestehender Anlagen ist dieses Ziel nicht erreichbar. Unbedingt notwendig ist daher der Neubau von Wasserkraftwerken an noch nicht genutzten Standorten. Bislang wird aber der Neubau von Wasserkraftanlagen im EEG nicht gefördert.

Schachtkraftwerk
Der Fischabstieg erfolgt über spezielle Öffnungen im Verschluss direkt in das Unterwasserpolster. Der Aufstieg kann konventionell über Fischtreppen gelöst werden. Fischverhaltensuntersuchungen an einem Großversuchsstand konnten die Funktionalität von Fischschutz und Fischabstieg überzeugend bestätigen.

Wasserkraft und Ökologie

Moderne und innovative Wasserkraft-Technologien ermöglichen ein Nebeneinander von bestehenden Ökosystemen und Lebensräumen. Schachtkraftwerke bieten anschauliche Beispiele für lösungsorientierte und gleichzeitig natursensible Ingenieurskompetenz. Fischtreppen und Fischklappen stellen naturverträgliche Energieerzeugung sicher. Diese Technologien und Innovationen der Wasserbau-Ingenieure bewirken, dass Wasserkraftanlagen (oder Turbinen) nahezu unsichtbar, sehr leise und zudem durchgängig für Fische werden. So werten sie die Wasserkraft auf. Damit besteht schon heute die Möglichkeit, Energie aus Wasserkraft ökologisch zu erzeugen.

akzeptanz der wasserkraft

Umfragen haben ergeben, dass die Akzeptanz der Wasserkraft in der Bevölkerung sehr hoch ist und noch vor Windkraft und Solarenergie liegt. (Forsa Studie: 91 Prozent, Studie IGBCE: 79 Prozent). In der Öffentlichkeit wird häufig ein gegensätzliches Bild wiedergegeben, in dem die positive Haltung der Bevölkerung ausgeblendet wird.

Main-Donau-Kanal
Bestehende Wasserstraßen wie den Main-Donau-Kanal als Pumpspeicher nutzen:
In stromarmen Zeiten wird der überflüssige Strom verwendet, um den Wasserpegel zwischen zwei Schleusen um 20 bis 50cm zu erhöhen. In jede Schleuse müssten Turbinen und Generatoren eingebaut werden. In stromintensiven Zeiten kann man dieses Speichervolumen dann zur Stromerzeugung nutzen. Insgesamt 181 MWh Speicherkapazität.

Position der Bayerischen Bauindustrie

Wasserkraft ist in Bayern in hohem Maße vorhanden. Sie ist grundlastfähig und umweltfreundlich. Sie muss deshalb zur Stromerzeugung herangezogen werden. Eine Anpassung der EEG-Vergütung an die Anforderungen des Naturschutzes ist zwingend erforderlich, sowohl für Modernisierung bzw. Erweiterungen wie für den Neubau. Auch Neubau von Wasserkraftanlagen an neuen Querbauwerken unter Berücksichtigung der ökologischen Anforderungen muss möglich sein.

4. Biogas

Die Deckelung des Ausbaus der Stromerzeugung aus Biogas muss entfallen.

Vorteile von Biogas

Biogasanlagen erzeugen Energie bei Bedarf. Für Regionen wie Bayern mit einer hohen Zahl an Photovoltaikanlagen sind bereits heute Flexibilitätsoptionen notwendig. Dafür ist Biogas besonders gut geeignet, denn es ist speicherfähig. Dafür müssen Biogasanlagen künftig anders gefördert werden. Nicht der maximale energetische Wirkungsgrad der Anlage darf im Vordergrund stehen, sondern der bedarfsgerechte Einsatz von Biogas zum Nutzen des Stromnetzes. Auf diese Weise richtet der Betreiber seine Anlage an der Stromnachfrage aus und kann Strom in Zeiten hoher Strompreise erzeugen. Zusätzlich kann eine Biogasanlage System- und Netzdienstleistungen übernehmen und trägt auf diese Weise zur Stabilität des Netzes bei.

  • Erzeugung von Biogas
  • Verteilung von Biogas

Umbau von Biogasanlagen

Biogas muss das System stabilisieren und die erneuerbare Regelenergie werden. Dementsprechend muss die Förderung gestaltet werden, auch für Altanlagen: Wenn eine bestehende Biogasanlage umgebaut wird, um bei Bedarf Strom erzeugen zu können, darf die Vergütung nicht auf den dann aktuellen EEG-Ver-gütungssatz absinken. Die Biogasanlage wäre dann unwirtschaftlich. Deshalb muss für diesen Umbau Bestandsschutz gelten (Prinzip der Berechenbarkeit).

Auswirkungen einer Deckelung auf 100 MW

Aktuell ist von der Bundesregierung eine indirekte Mengensteuerung geplant: Sofern der Ausbau der Biogasanlagen 100 MW pro Jahr übersteigt, erhöht sich die Degression automatisch deutlich über 2 Prozent. Eine solche Deckelung würde den weiteren Ausbau stark bremsen.

Position der Bayerischen Bauindustrie

Eine wachsende Anzahl an Biogasanlagen ist zur Stabilisierung des Stromnetzes unbedingt nötig. Ein entsprechender Bestandsschutz für den Umbau von Biogasanlagen auf bedarfsorientierten Betrieb muss daher gewährleistet werden. Biogasanlagen sollen in Zukunft nur dann Strom liefern, wenn der Wind nicht weht und die Sonne nicht scheint. Diese erneuerbare Regelenergie ist höherwertig und muss angemessen vergütet werden.

5. Solarenergie

Innovative „flächensparende“ Konzepte zur Nutzung der Solarenergie wie die Überdachung bereits bebauter Flächen müssen in Zukunft mehr als heute umgesetzt werden.

Freiflächenanlage zur Erzeugung
von Solarstrom

„Atmende Deckel“ vermeiden

Bei Solaranlagen (Photovoltaik) möchte die Bundesregierung den „atmenden Deckel“ bei 2,5 GW Zubau pro Jahr begrenzen. Abhängig vom Zubau wird bei Überschreitung des Ausbaukorridors die Degression in Stufen angehoben, bei Unterschreitung entsprechend abgestuft oder ausgesetzt. 

EEG-Umlage auf Eigenverbrauch

Zusätzlich soll der Eigenverbrauch aus einer Photovoltaik-Anlage mit 40 Prozent der EEG-Umlage belastet werden. Dies gilt zwar auch für alle anderen Energieerzeugungsformen, ist aber für die Photovoltaik von besonderer Relevanz. Hier ist der Eigenverbrauch bedeutender. 

Innovative Konzepte wirtschaftlich nutzen

Eine flächensparende Nutzung der Photovoltaik muss in Bayern eine Zukunft haben. Dabei sollen innovative Konzepte (Fassaden, Fenster, Parkdächer etc.) auch wirtschaftlich umsetzbar bleiben.

Position der Bayerischen Bauindustrie

Die Solarenergie im Hochbau hat sich in den letzten Jahren etabliert und bildet eine wichtige Komponente zur Umsetzung der Energiewende. Die geplante Belastung des selbst erzeugten Stroms mit 40 Prozent der jeweils zu zahlenden EEG-Umlage (2014 wären dies 2,5 Ct/kWh) gefährdet die Rentabilität von Neuinvestitionen.

VI. Anhang: Maßgebliche gesetzliche Rahmenbedingungen

Kostenanstieg dämpfen

Im EEG gibt die Bundesrepublik Deutschland eine Preis- und Abnahmegarantie für Stromerzeugungsanlagen ab. Diese Garantie läuft 20 Jahre und wird nach Erzeugungstechnik, Anlagengröße und Inbetriebnahmezeitpunkt differenziert. Um diesem staatlichen Garantieversprechen nachkommen zu können, wurde der EEG-Umlage-Mechanismus gesetzlich verankert. Die Höhe der von den Stromkunden aufzuwendenden EEG-Umlage betrug 2013 20,4 Mrd. €. Pro kWh mussten 5,277 Cent EEG-Umlage bezahlt werden. Der prognostizierte Umlagebetrag für 2014 beträgt 23,5 Mrd. €. Pro kWh werden 6,240 Cent EEG-Umlage auf den Strompreis aufgeschlagen werden müssen.  Die durchschnittliche Vergütung über alle Erneuerbaren-Technologien hinweg beträgt nach dem bisherigen EEG ca. 17 Cent/kWh - sie soll für Neuanlagen künftig auf durchschnittlich
ca. 12 Cent/kWh sinken. 

Ausbau Erneuerbarer Energien fortsetzen

Gleichzeitig soll der Ausbau der Erneuerbaren Energien fortgesetzt und gesteuert werden. Die im Koalitionsvertrag vereinbarten Ausbauziele für die Erneuerbaren Energien – auf einen Anteil von 40 bis 45 Prozent im Jahre 2025 und von 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035 – sollen in Deutschland erreicht und die Kosten kontrolliert werden. Dazu sollen für die verschiedenen Arten Erneuerbarer Energien spezifische Ausbaukorridore im Gesetz verbindlich so festgelegt werden, dass der Ausbau auf die kostengünstigen Technologien konzentriert wird.

Marktintegration der Erneuerbaren Energien 

Ein Kernanliegen der EEG-Reform ist die verbesserte Integration der Erneuerbaren Energien in den Strommarkt. Dazu werden Betreiber von größeren Neuanlagen verpflichtet, den selbst erzeugten Strom direkt zu vermarkten. Dies soll stufenweise umgesetzt werden. Sie soll zunächst nur größere Anlagen betreffen, wobei die Grenze jährlich wie folgt abgesenkt werden soll:

 

  •   ab 1. August 2014: alle Neuanlagen ab einer Leistung von 500 kW
  •   ab 1. Januar 2016: alle Neuanlagen ab einer Leistung von 250 kW
  •   ab 1. Januar 2017: alle Neuanlagen ab einer Leistung von 100 kW

Stand Novellierung EEG April 2014

NABEG: Netzausbaubeschleunigungsgesetz

Die Umstellung der Energieversorgung auf Erneuerbare Energien erfordert den Ausbau der Netzinfrastruktur. Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz ­(NABEG) wird eine Beschleunigung dieses Ausbaus ermöglicht. Dazu wurde ein Maßnahmenpaket beschlossen, das die Länge der Planungs- und Genehmigungsverfahren für länder- oder grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen reduzieren soll. § 2 Abs. 2 NABEG ermächtigt die Bundesregierung darüber hinaus, die Planfeststellungskompetenz bezüglich dieser Leitungen an die Bundesnetzagentur zuzuweisen, um Verzögerungen bei länderübergreifenden und grenzüberschreitenden Projekten zu vermeiden. Hiervon hat die Bundesregierung mit Erlass der Planfeststellungszuweisungsverordnung Gebrauch gemacht.

Reservekraftwerksverordnung 

In der Reservekraftwerksverordnung wird die Ende des Jahres 2012 in Kraft getretene EnWG-Novelle zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit konkretisiert. Zum einen enthält die Verordnung Regeln für eine Beschaffung von Reservekapazitäten. Zum anderen schließt  sie klare Vorschriften zur Stilllegung von Kraftwerken ein. So dürfen systemrelevante Kraftwerke nur nach Erlaubnis der Bundesnetzagentur stillgelegt werden. 

TEN-E-Verordnung 

Die seit Juni 2013 geltende Verordnung zu Leitlinien für die europäische Energieinfrastruktur (TEN-E-Verordnung) soll zum Erreichen der energiepolitischen Ziele der EU, zu einem funktionierenden Energiebinnenmarkt und zur Versorgungssicherheit beitragen. Gleichzeitig sollen die Entwicklung der Erneuerbaren Energien und die Energieeffizienz gefördert werden. Diese Ziele sollen unter anderem durch einen effektiven und beschleunigten Netzausbau erreicht werden. Die TEN-E-Verordnung gibt vor, wie Vorhaben von gemeinsamem Interesse identifiziert und definiert werden. Zu den Kriterien zählen der wirtschaftliche, der soziale und der ökologische Nutzen der Vorhaben sowie grenzüberschreitende Auswirkungen des Vorhabens auf mindestens zwei Mitgliedstaaten. Außerdem legt die TEN-E-Verordnung Instrumente zur Beschleunigung des Netzausbaus sowie dessen finanzielle Unterstützung fest. Auf diese Weise genießen die Vorhaben von gemeinsamem Interesse einen Prioritätsstatus, da sie wichtige Auswirkungen auf die grenzüberschreitenden Transportkapazitäten haben.

Impressum

Ansprechpartner beim Bayerischen Bauindustrieverband:

Abteilung Energie

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W.Goller@remove-this.bauindustrie-bayern.de
Telefon +49 89 235003-41

 

Abteilung Wirtschaftspolitik

Dr. Josef Wallner
J.Wallner@remove-this.bauindustrie-bayern.de
Telefon +49 89 235003-33

Redaktion

Birgit Schnell M.A.
B.Schnell@remove-this.bauindustrie-bayern.de
Telefon +49 89 235003-28

Bildnachweis

Titel: Windkraftanlage; photocase.com, Suze. S.8: Hybridturm mit Kletterkran;
Firmengruppe Max Bögl. S.9: Biogasanlage; ­photocase.com, Nordreisender.
Photovoltaik; iStockphoto.com, Andyworks. S.14: Windkraftanlage, Bischberg;
Firmengruppe Max Bögl, Willi Wilhelm. S.18: Biogasanlage; Fotolia, Country-
pixel. Gasleitung; Fotolia, Gordon Bussiek. S.19: Freiflächenanlage Solarkraft;
iStockphoto.com, schmidt-z. Grafiken: ediundsepp Gestaltungsgesellschaft

Herausgeber:

Bayerischer Bauindustrieverband e.V. (BBIV)
Oberanger 32
80331 München
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© BBIV, Juni 2014