Lehrgang

Tiefbau: Schließen von Pflasterflächen

Programm

Die Welt wächst – und mit ihr bewegen sich immer mehr Menschen und Güter von A nach B. Der zunehmende Verkehr belastet die Straßen in erheblichem Maße. Als Verantwortliche für die Instandhaltung und bauliche Unterhaltung haben die kommunalen Bauhöfe für die Verkehrssicherheit der Straßen und Gehbahnen zu sorgen. Die Anforderungen an die Mitarbeiter steigen. Um den wachsenden Ansprüchen gerecht zu werden, geben wir Ihnen in unserem Seminar wichtige Tipps zu bautechnischen Grundlagen und der Praxis.

Teilnehmerkreis:

Fachkräfte in kommunalen Bauhöfen

Zertifikat:

Teilnahmebescheinigung

Kursinhalte

Praxis:

  • Abstecken
  • Anlegen einer Flucht
  • Setzen von Beton- und Naturbordsteinen
  • Verlegen von Entwässerungsrinnen
  • Herstellen von Kant- und Abschlusszeilen
  • Pflastern von kleinen Flächen aus:
    • Beton- und Verbundsteinen
    • Natursteinpflaster
    • Kunststeinplatten
    • Einarbeiten von Zwickel-Flächen mit Mosaikpflaster
    • Pflasterarbeiten im Zuge der Instandhaltung (bauliche Unterhaltung)

Fachtheorie:

  • Bodenarten
  • Verdichtung
  • DIN 18318 / ZTV Pflaster-StB
  • Abstecken von Fluchten und Radien
  • Aufmaß / Skizzen
  • Material- und Mengenberechnungen

Lehrgangsnummer

-

Ort

BauindustrieZentrum Stockdorf bei München

Heimstraße 17
82131 Stockdorf
Telefon 089 89 96 38-0
info.stockdorf@bauindustrie-bayern.de

Mitgliedspreis externe Teilnahme (beinhaltet: Lehrgangsgebühr, Lernmittel, Mittagessen, Pausenkaffee)*

580,00 €
* Teilnehmern, die nicht einer Mitgliedsfirma des BBIV angehören, wird eine um 20% erhöhte Kursgebühr in Rechnung gestellt (ausgenommen Bauzeichnerkurse). Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 21 Abs. a) bb) UStG umsatzsteuerfrei. Beherbergung und Beköstigung an Personen über 27 Jahren sind nach § 4 Ziff. 23 UStG steuerpflichtig.

Onlineanmeldung

Tiefbau: Schließen von Pflasterflächen

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Seminar
Angaben zur Firma
Erster Teilnehmer
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Zusatzangaben
Verpflegung und Übernachtung
Sonstiges
Abschluss

Stornobedingungen:

  • Bei schriftlicher Abmeldung bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr zurückerstattet.
  • Ab zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden 50% des Teilnahmebeitrages in Rechnung gestellt.
  • Ab einer Woche vor Veranstaltungsbeginn wird die Teilnahmegebühr in voller Höhe berechnet.
  • Die Benennung von Ersatzteilnehmern ist jederzeit ohne Gebühr möglich.
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