Das Fachpersonal in der Betoninstandsetzung muss sich mit laufend veränderten Regelungen und Richtlinien auseinandersetzen. Darüber hinaus gilt es auch, sich einen Überblick über die sich ständig veränderten Materialien und Verfahrenstechniken zu verschaffen. Für die Betoninstandsetzung gilt ganz besonders das Motto: "Wissen erhöht die Fachkompetenz"!
Gemäß DAfStb-Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, Teil 3 Abschnitt 1.2.4 (2) und ZTV-ING, Teil 3, Abschnitt 1.7.2. (2), hat das Unternehmen "dafür zu sorgen, dass das maßgebende Baustellenfachpersonal in Abständen von höchstens 3 Jahren über Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen so unterrichtet und geschult wird, dass es in der Lage ist, alle Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Bausmaßnahme einschließlich der Prüfungen und der Eigenüberwachung zur treffen".
1. Tag. (8:30 - 15:30)
Oberflächenschutzsysteme nach ZTV-Ing und Technische Regel Instandhaltung (DIBT)
- Neuerungen und Änderungen
- Prüfung Betonoberflächen
- Systemaufbauten
- Applikationstechniken
- Prüfung am fertigen System
Referent: Dipl.-Ing. Ansgar Tölle
Eigenüberwachung Oberflächenschutz
- Prüfverfahren und Dokumentation
Referentin: Dipl.-Ing. (FH) Birgit Lutz
2. Tag. (8:00 - ca. 16:45)
Regelwerke - aktueller Stand/Entwicklung
Instandsetzungsrichtlinie und Technische Regel Instandhaltung (DIBT)
Referent: Prof. Dipl.-Ing. Claus Flohrer
Schriftliche Prüfung
Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse (ca. 16:45)
SIVV-Schein
Die Abgabe des Original SIVV-Scheines zu Seminarbeginn ist nicht mehr notwendig. Bitte vermerken Sie stattdessen Ihre SIVV-Scheinnummer auf dem Anmeldeformular unter "Bemerkungen"
Dipl.-Ing. (FH) Birgit Lutz, BBI Bauwerksanalyse GmbH Nürnberg
Dipl.-Ing. Ansgar Tölle, SIKA Deutschland GmbH Stuttgart
Prof. Dipl.-Ing. Claus Flohrer, Ingenieurbüro für Bauwesen Schöneck
Bescheingung des Ausbildungsbeirats Schutz und Instandsetzung im Betonbau beim Deutschen Beton- und Bautechnik-Verein e.V.
8-23 605
07.11.2023–08.11.2023
08:30–16:45 Uhr
€ 547,12
€ 601,92
28.04.2023
* Teilnehmern, die nicht einer Mitgliedsfirma des BBIV angehören, wird eine um 20% erhöhte Kursgebühr in Rechnung gestellt (ausgenommen Bauzeichnerkurse).
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 21 Abs. a) bb) UStG umsatzsteuerfrei.
Beherbergung und Beköstigung an Personen über 27 Jahren sind nach § 4 Ziff. 23 UStG steuerpflichtig.