Mit der Neuordnung der Aufstiegsfortbildung ist es den Tarifvertragsparteien gelungen, ein bundeseinheitlich geregeltes System der Aufstiegsfortbildung für den gewerblich-technischen Führungskräftenachwuchs zu entwickeln.
Dieses System etabliert eine durchlässige, flexible und stufenweise Aufstiegsfortbildung für die Bauwirtschaft, die vom Vorarbeiter über den Werkpolier zum Geprüften Polier führt.
Die Lehrgänge tragen den gestiegenen Anforderungen der Branche an die Qualifikation der Führungspersonen auf den Baustellen Rechnung. Neben den Themen der Bautechnik sind gekonnte Mitarbeiterführung und baubetrieblich gut durchorganisierte Baustellen der wirtschaftliche Erfolgsgarant für unsere Firmen.
Baubetrieb und Personalführung sind in den Modulen ein wesentlicher Bestandteil des Lehrplans.
Baubetrieb
- Mitwirken bei der Baustellenvorbereitung zur Festlegung von Einzelheiten
in der Bauausführung unter Berücksichtigung der Baupreiskalkulation
- Mitwirken beim Einrichten einer Baustelle, insbesondere unter Berück-
sichtigung der Zeitplanung, der Arbeitsvorbereitung, der Baustellen-
organisation und -sicherung, des wirtschaftlichen Personal- und
Betriebsmitteleinsatzes sowie der Lagerung von Baustoffen
- Übernehmen einer in Betrieb befindlichen Baustelle sowie Mitwirken
beim Erstellen eines Übernahmeprotokolls
- Koordinieren, Kontrollieren und Überwachen des terminbestimmten
Arbeitsablaufes sowie der qualitätsorientierten Bauausführung
- Auflösen einer Baustelle; Erstellen von Aufmaßen für die Bauabrechnung;
Regeln des Abtransportes der Baubetriebsmittel nach Abstimmung
- Sicherstellen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits-, Umwelt-
und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung
- Dokumentieren des täglichen Baufortschritts, insbesondere einzelner
Arbeitsgänge, Vorkommnisse sowie der geleisteten Arbeitszeit
- Koordinieren und Realisieren des betrieblichen Qualitätsmanagement-
systems
- Vertreten von getroffenen Entscheidungen
- Umsetzen von angeordneten Maßnahmen, die insbesondere aus
Ergebnissen betriebswirtschaftlicher Soll-Ist-Vergleiche resultieren
- Beachten von auf die Baustelle bezogenen Gesetzen, Vorschriften
und Normen
Bautechnik - Grundlagen Hochbau
- Lesen und Unterscheiden von allgemeinen Bauzeichnungen im Hoch-
und Tiefbau, Anfertigen von Skizzen
- Einsetzen von Baustoffen und Bauhilfsstoffen entsprechend dem
jeweiligen Verwendungszweck unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften
und Verfügbarkeit
- Lagern und Transportieren von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle
sowie Entsorgen von Abfällen
- Beurteilen der Böden als Baugrund und als Baustoff entsprechend ihren
Eigenschaften
- Anwenden von Methoden der Lage- und Höhenmessungen und Auswerten
von Messprotokollen
- Beurteilen von typischen Konstruktionen im Mauerwerksbau, im Betonbau,
im Trockenbau, im Holzbau und im Stahlbau einschließlich Hausent-
wässerung unter Berücksichtigung der Standsicherheit sowie des
Wärme-, Kälte-, Feuchte-, Schall- und Brandschutzes
- Beschreiben und Dokumentieren von einschlägigen Eigenüberwachungen
- Einsetzen und Sicherstellen der Betriebsbereitschaft von Maschinen
- Erstellen und Unterhalten von Arbeits- und Schutzgerüsten
Bautechnik - Spezialqualifikation Bauwerksabdichtung
- Lesen und Unterscheiden von Bauzeichnungen, insbesondere
Ausführungs- und Detailzeichnungen, Anfertigen von Skizzen
- Planen und Vorbereiten von Arbeitsabläufen bei Abdichtungsarbeiten und
den Anwendungsfällen zuordnen
- Stoffe nach ihren Eigenschaften den unterschielichen Anwendungsfällen
zuordnen und auswählen
- Abdichtungsuntergründe auf ihre Eignung prüfen, Durchführen von
Messungen
- Prüfen, Transportieren und Lagern von Abdichtungs- und Abdichtungs-
hilfsstoffen
- Planen und Überwachen von Maßnahmen für den Arbeits- und
Gesundheitsschutz
- Verarbeiten von Abdichtungs-, Abdichtungshilfsstoffen und Wärmedämm-
stoffen
- Kontrollieren von Arbeitsergebnissen und erstellen von Abrechnungs-
unterlagen
- Sanieren von Flachdächern und Bauwerksabdichtungen
Mitarbeiterführung und Personalmanagement
- Ermitteln des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs der Baustelle
- Mitwirken beim Vorbereiten von Personalauswahlgesprächen
- Mitwirken beim Auswählen von Mitarbeitern, einschließlich Auszubildenden
- Beurteilen von Mitarbeitern,einschließlich Auszubildenden
- Führen von Arbeitsgruppen, Anwenden von Führungsmethoden
und -techniken
- Lösen von Konflikten innerhalb von Arbeitsgruppen, Berücksichtigen
kultureller Besonderheiten und Verhaltensregeln
- Planen, Organisieren und Durchführen von Einarbeitung, Ausbildung und
Praktika
- Anwenden des Tarifrechts und des Betriebsverfassungsgesetzes
- Anwenden von Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen, des
Arbeitszeitgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- Anwenden von Rechtsbestimmungen beim Personaleinsatz von Fremd-
firmen, insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
Der Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung in den Prüfungsteilen Bautechnik, Baubetrieb, Mitarbeiterführung und Personalmanagement sowie einem Fachgespräch im Prüfungsteil Bautechnik.
Zur Werkpolierprüfung wird zugelassen, wer
1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Bauwirtschaft und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt
oder
2) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung
für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt
oder
3) eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist
4) über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift verfügt.
Die vorgenannten Zeiten verkürzen sich jeweils um ein Jahr, wenn eine Vorarbeiterprüfung gemäß der Prüfungsordnung für Vorarbeiter im Baugewerbe mit Erfolg abgelegt wurde.
Die Lerninhalte der einzelnen Stufen der Aufstiegsfortbildung Vorarbeiter, Werkpolier, Geprüfter Polier bauen aufeinander auf. Es wird daher empfohlen,
die Lehrgänge in dieser Reihenfolge zu absolvieren.
Desweiteren sollten zwischen den einzelnen Stufen angemessene Zeiten einschlägiger praktischer Tätigkeit liegen.
Bundeseinheitliches Zeugnis Werkpolier und Urkunde
8-26 505
wird noch bekannt gegeben
wird noch bekannt gegeben
wird noch bekannt gegeben
* Teilnehmern, die nicht einer Mitgliedsfirma des BBIV angehören, wird eine um 20% erhöhte Kursgebühr in Rechnung gestellt (ausgenommen Bauzeichnerkurse).
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 21 Abs. a) bb) UStG umsatzsteuerfrei.
Beherbergung und Beköstigung an Personen über 27 Jahren sind nach § 4 Ziff. 23 UStG steuerpflichtig.