Lehrgang

Fortbildung: Geprüfter Polier Hochbau

Zielgruppe: ambitionierte Fachkräfte aus Bauunternehmen

Zum 1. Oktober 2012 ist die Fortbildungsordnung zum Geprüften Polier, der dritten Stufe der Aufstiegsfortbildung, in Kraft getreten. Mit dieser Neuordnung ist es den Tarifvertragsparteien gelungen, ein bundeseinheitlich geregeltes System der Aufstiegsfortbildung für den gewerblich-technischen Führungskräftenachwuchs zu entwickeln. Dieses System etabliert eine durchlässige, flexible und stufenweise Aufstiegsfortbildung für die Bauwirtschaft, die vom Vorarbeiter über den Werkpolier zum Geprüften Polier führt.

Die Lehrgänge tragen den gestiegenen Anforderungen der Branche an die Qualifikation der Führungspersonen auf den Baustellen Rechnung. Neben den Themen der Bautechnik sind gekonnte Mitarbeiterführung und baubetrieblich gut durchorganisierte Baustellen der wirtschaftliche Erfolgsgarant für unsere Firmen. Baubetrieb und Personalführung sind in den Modulen ein wesentlicher Bestandteil des Lehrplans.

Der Lehrgang Geprüfter Polier umfasst einen Zeitraum von 8 Wochen.
 

Inhalte

Baubetrieb
- Mitwirken bei der Baustellenvorbereitung auch unter Anwendung rechner-
  gestützter Systeme zur Festlegung von Einzelheiten in der Bauausführung
- Einrichten einer Baustelle, insbesondere unter Berücksichtigung der Zeit-
  planung, der Arbeitsvorbereitung, der Baustellenorganisation und
  -sicherung, des wirtschaftlichen Personal- und Betriebsmitteleinsatzes sowie
  der Lagerung von Baustoffen
- Übernehmen einer in Betrieb befindlichen Baustelle, insbesondere Feststellen
  des technischen, wirtschaftlichen und terminlichen Ist-Zustandes, Sichern der
  Fortführung laufender Einzelmaßnahmen einschließlich der Dokumentation
- Koordinieren, Kontrollieren und Überwachen des Arbeitsablaufes sowie der
  Bauausführung, insbesondere unter Berücksichtigung der Terminplanung,
  der Quantität und Qualität der Baumaterialien sowie der technologischen,
  wirtschaftlichen und rechtlichen Belange
- Auflösen einer Baustelle, insbesondere Erfassen der für die Bauabrechnung
  wichtigen Angaben, Organisieren des Abtransportes der Baubetriebsmittel
- Sicherstellen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits-, Umwelt- und
  Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung
- Dokumentieren des täglichen Baufortschritts, insbesondere der
  Vorkommnisse sowie der geleisteten Arbeitszeit, Erkennen und Erfassen der
  für die Bauabrechnung wichtigen einzelnen Arbeitsgänge
- Planen, Koordinieren und Realisieren von Qualitätssicherungsmaßnahmen
  unter Beachtung des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems
- Präsentieren und Vertreten von Konzeptionen, Lösungen und getroffenen
  Entscheidungen; auch gegenüber Dritten
- Erkennen und Beurteilen von auf die Baustelle bezogenen betriebswirt-
  schaftlichen Zusammenhängen und Einleiten sowie Überwachen von
  Maßnahmen
- Anwenden von auf die Baustelle bezogenen Gesetzen, Vorschriften und
  Normen

Bautechnik Hochbau
- Prüfen von Bauzeichnungen, Materiallisten und Montageanweisungen auf
  Plausibilität; diese für die Ausführung erläutern und ergänzen, Anwenden von
  rechnergestützten Systemen
- Beurteilen von Arten und Eigenschaften von Baustoffen und Bauhilfsstoffen
  sowie Zuordnen zu Verwendungszwecken
- Organisieren des Materialeinganges, der Lagerung, des Transportes, der Be-
  und Verarbeitung sowie der Entsorgung von Bau- und Bauhilfsstoffen
- Anordnen und Kontrollieren der Herstellung von Baugruben und Gräben,
  Gründungen und Unterfangungen sowie deren Sicherungen
- Aufnehmen von Bauwerken im Bestand, Rückbau von Bauwerken und
  Bauteilen unter Berücksichtigung von Sicherungs-, Schutz- und Entsorgungs-
  maßnahmen
- Beurteilen von Umbau-, Sanierungs-, Instandsetzungs- und Modernisierungs-
  maßnahmen von Bauwerken unter Berücksichtigung energetischer
  Anforderungen
- Anwenden von Methoden der Lage- und Höhenmessungen und Auswerten
  von Messprotokollen, auch mit rechnergestützten Systemen
- Beurteilen von Konstruktionen für Bauteile und Bauwerke aus natürlichen
  und künstlichen Steinen, aus Beton und Stahlbeton, aus Holz und Holzwerk-
  stoffen sowie aus Baustahl unter Berücksichtigung von Schnittstellen,
  Unterscheiden von Tragwerksystemen und Durchführen von Plausibilitäts-
  prüfungen
- Beurteilen von Konstruktionen für den Ausbau, insbesondere vorgefertigter
  Bauteile und Elemente, Estriche, Bekleidungen, Trockenbaukonstruktionen,
  Einbauteile, Treppenkonstruktionen, unter Berücksichtigung der Schnittstellen
- Auswählen und Bewerten von Holz- und Stahlkonstruktionen für den Wand-,
  Decken- und Dachbereich unter Berücksichtigung bauphysikalischer und
  statischer Anforderungen
- Anordnen und Kontrollieren der Herstellung von Bauwerksabdichtungen,
  Bauwerks- und Grundstücksentwässerung sowie Dränungen
- Entwickeln und Begründen von Lösungen für Konstruktionsdetails
  hinsichtlich des Wärme-, Kälte-, Feuchte-, Schall- und Brandschutzes
- Beurteilen der Luft- und Winddichtigkeit von Bauteilen und Bauwerken


Mitarbeiterführung und Personalmanagement
Personalplanung und -auswahl
- Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs,
  Erstellen von Anforderungsprofilen
- Vorbereiten und Durchführen von Personalauswahlgesprächen
- Auswählen sowie Mitwirken bei der Einstellung von Mitarbeitern und
  Auszubildenden

Mitarbeiter- und Teamführung
- Beurteilen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen
- Führen von Arbeitsgruppen, Anwenden von Führungsmethoden zur
  Bewältigung betrieblicher  Aufgaben und zum Lösen von Konflikten
  auf der Baustelle
- Motivieren der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Bewältigung betrieblicher
  Aufgaben
- Fördern interkultureller Kompetenzen

Qualifizierung
- Beurteilen, Beraten und Fördern der beruflichen Entwicklung des Einzelnen
  unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Berücksichtigung
  persönlicher und sozialer Gegebenheiten
- Erstellen von Einarbeitungs- und Qualifizierungskonzepten, Unterstützung bei
  Lernschwierigkeiten
- Planen, Organisieren und Durchführen von Qualifizierungsmaßnahmen und
  Praktika, Einarbeiten neuer Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
- Anwenden von Methoden der Unterweisung
- Zusammenarbeiten mit zuständigen Stellen, Bildungseinrichtungen,
  Vorbereiten der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen auf Prüfungen und den
  Erwerb von Qualifikationsnachweisen

Arbeitsrecht
- Anwenden des Betriebsverfassungsgesetzes, des Berufsbildungsgesetzes,
  der Handwerksordnung und des Tarifrechts
- Anwenden von Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen, des Arbeits-
  zeitgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes
- Anwenden von Vorschriften des Sozialversicherungsrechts
- Anwenden von Rechtsbestimmungen beim Personaleinsatz von Fremdfirmen,
  insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes
- Mitwirken beim Beenden von Arbeitsverhältnissen und Erstellen von
  Zeugnissen

Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikation (AEVO-Ausbilder-Eignungsverordnung)
- Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
- Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden
  mitwirken
- Ausbildung durchführen
- Ausbildung abschließen

 

 

Zulassungsvoraussetzungen

(1) Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten
    Ausbildungsberuf, der dem Bereich der Bauwirtschaft zugeordnet
    werden kann, und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter
    Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungs-
    beruf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre
    beträgt

oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen
    anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige
    Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungs-
    ordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Aus-
    bildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt

oder

3. eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.

(2) Die Berufspraxis nach Absatz 1 muss wesentliche Bezüge zu
     den Aufgaben eines Geprüften Poliers  im Sinne des § 1
     Absatz 2 und 3 haben und die Qualifikationen eines Werk-
     poliers nach Anlage 1  oder eine andere fachlich und nach
     Breite und Tiefe entsprechende Qualifikation beinhalten.

(3) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraus-
     setzungen ist zur Prüfung auch zugelassen, wer durch Vorlage
     von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertig-
     keiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähig-
     keiten) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

Die Lerninhalte der einzelnen Stufen der Aufstiegsfortbildung Vorarbeiter, Werkpolier und Geprüfter Polier bauen aufeinander auf. Es wird daher empfohlen, die Lehrgänge in dieser Reihenfolge zu absolvieren. Zwischen den einzelnen Stufen sollten angemessene Zeiten einschlägiger praktischer Tätigkeit liegen.
 

Prüfung

Der Lehrgang schließt mit folgenden Prüfungsteilen ab:
Bautechnik: 27.03.2024
Mitarbeiterführung und Personalmanagement: 28.03.2024
berufs- und arbeitspädagogische Prüfung gem. AEVO: Mai 2024

Baubetrieb:
Erstellung Projektarbeit: voraussichtlich Februar 2025
Präsentation und Fachgespräch: voraussichtlich April 2025

Prüfende Stelle: Industrie- und Handelskammer Nürnberg

Termine werden rechtzeitig durch die prüfende Stelle mitgeteilt.

Lehrgangsnummer

8-24 508 H

Datum

21.02.2024–18.04.2024

Zeit

07:35–16:35 Uhr

Ort

BauindustrieZentrum Nürnberg-Wetzendorf
Parlerstr. 67, 90425 Nürnberg, Telefon: (0911) 99 34 3-0, Telefax: (0911) 99 34 3-40, info.wetzendorf@bauindustrie-bayern.de, Nürnberg

Mitgliedspreis externe Teilnahme (beinhaltet: Lehrgangsgebühr, Lernmittel, Mittagessen, Pausenkaffee)*

€ 3.949,00

Mitgliedspreis interne Teilnahme im Doppelzimmer (beinhaltet: Lehrgangsgebühr, Lernmittel, Unterkunft im Doppelzimmer, Vollverpflegung)*

€ 5.695,50

Mitgliedspreis interne Teilnahme im Einzelzimmer (beinhaltet: Lehrgangsgebühr, Lernmittel, Unterkunft im Einzelzimmer, Vollverpflegung)*

€ 6.280,00

Mögliche Zahlungsarten

  • Rechnung

Ansprechperson

Annett Reichmann

Anmeldeschluss

02.11.2023