In diesem einwöchigen Lehrgang werden den Teilnehmern theoretische und vor allem praktische Grundkenntnisse und Fertigkeiten im Bereich der erdverlegten Rohrleitungen vermittelt.
Ziel der Fortbildung ist es, die Mitarbeiter auf den Baustellen in die Lage zu versetzen, Rohrverlegearbeiten qualifiziert auszuführen.
Die Referenten verfügen über langjährig Berufserfahrung und großes Fachwissen im Rohrleitungs- und Kanalbau.
Theorie (ca. 2 Tage)
• Erstellen von Baugruben und Gräben
• Bodenarten und Eigenschaften
• Verbau-Systeme
• Erstellen der Rohrleitungszone
• Verlegen verschiedener Rohre (biegeweich, biegesteif)
• Verfüllen der Baugruben und Gräben
• Verdichtungshinweise
• Rohrmaterialien für Gas- und Wasserleitungen
• Verbindungen und Formstücke
• Verdichtungsprüfungen
• Deformationsmessungen
• Dichtigkeitsprüfungen
• Arbeitssicherheit, Unfallverhütung
• Gussrohre in der Trinkwasserversorgung
• Druckprüfugen an Gas- und Wasserleitungen
• Zusammenarbeit auf der Baustelle
Praxis (ca. 3 Tage)
• Umhüllen von Leitungsrohren (GW15)
• Herstellen von PE-Schweißverbindungen (GW330)
• Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen (GW129)
• Gasleitung einbinden inkl. Blasen setzen
• Zugfeste Verbindungen im Rohrleitungsbau:
Verlegung der Rohre, Einbau verschiedener Formteile, zugfeste
Verbindungen, Druckprüfung
Anteil Theorie und Praxis wird den Wünschen der Teilnehmer angepasst.
Bauer Franz, Esders GmbH
Egerer Michael, Saint-Gobain PAM Deutschland GmbH
Bundschuh Albert, Ausbilder für Kanal- und Rohrleitungsbau
Dechant Herbert, Zentrumsleiter
Hirschberger Bernd, IHK Nürnberg
Mayer Günter, Saint-Gobain PAM Deutschland GmbH
Punzelt Stefan, Ausbilder für Kanal- und Rohrleitungsbau
Straßberger Gerald, Ausbilder für Kanal- und Rohrleitungsbau
Montag: 09:45 - 16:35
Dienstag-Donnerstag: 07:35 - 16:35
Freitag: 07:35 - 11:40
Teilnahmebescheinigung
8-24 902
05.02.2024–09.02.2024
wird noch bekannt gegeben
€ 797,50
€ 975,50
€ 1.035,50
18.12.2023
* Teilnehmern, die nicht einer Mitgliedsfirma des BBIV angehören, wird eine um 20% erhöhte Kursgebühr in Rechnung gestellt (ausgenommen Bauzeichnerkurse).
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 21 Abs. a) bb) UStG umsatzsteuerfrei.
Beherbergung und Beköstigung an Personen über 27 Jahren sind nach § 4 Ziff. 23 UStG steuerpflichtig.