Der Einsatz von Polyethylen (PE) als Rohrwerkstoff für die Gas- und Wasserverteilung hat sich seit vielen Jahren erfolgreich durchgesetzt. Von besonderem Vorteil gestalten sich die Verbindungstechniken für diese Rohre. Neben den lösbaren mechanischen Verbindungen haben sich die unlösbaren Schweißverbindungen bewährt. Die einwandfreie Herstellung einer PE-Schweißverbindung erfordert neben schweißgeeigneten Werkstoffen und zuverlässigen Schweißgeräten auch ein hohes Maß an Fachkompetenz der ausführenden und aufsichtführendenPersonen. Gemeinsam mit den betroffenen Verbänden hat der DVGW für eine qualifizierte Weiterbildung des Fachpersonals richtungsweisende Merk- und Arbeitsblätter erstellt. Die Lehrgänge auf der Grundlage des DVGW-Arbeitsblattes GW 330 stellen sicher, dass Ausbildung und Prüfungbundesweit einheitlich erfolgen. Eine nach diesem Merkblatt ordnungsgemäß abgelegte Schweißerprüfung gewährleistet, dass der betreffende Kunststoffschweißer nach dem Stand der Technik ausreichende Fertigkeiten und Kenntnisse nachgewiesen hat.
Die Prüfbescheinigung hat eine Geltungsdauer von 3 Jahren, wenn die Arbeiten des Schweißers während der praktischen Tätigkeit von der PE-Schweißaufsicht des Betriebes nach DVGW-Merkblatt GW 331 planmäßig überwacht und dokumentiert wird. Erfolgt keine planmäßige Überwachung, so ist die Verlängerungsprüfung jährlich abzulegen. Es gilt das Datum der letzten Prüfung (Ausstellungsdatum).
Prüfungsbescheinigung nach DVGW-Merkblatt GW 330
Mo von 11:00 - 16:30 Uhr
Di - Do von 08:00 - 16:30 Uhr
Fr von 08:00 - 12:45 Uhr
5 Tage
max. 16 Teilnehmer
8-24 319
10.06.2024–14.06.2024
11:00–16:30 Uhr
wird noch bekannt gegeben
genug
17.05.2024
* Teilnehmern, die nicht einer Mitgliedsfirma des BBIV angehören, wird eine um 20% erhöhte Kursgebühr in Rechnung gestellt (ausgenommen Bauzeichnerkurse).
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 21 Abs. a) bb) UStG umsatzsteuerfrei.
Beherbergung und Beköstigung an Personen über 27 Jahren sind nach § 4 Ziff. 23 UStG steuerpflichtig.