Lehrgang

Fortbildung: SIVV-Lehrgang (2025)

Der Lehrgang dient der Prüfungsvorbereitung für den Erwerb des Befähigungsnachweises zum Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen (SIVV-Schein).

Durch die Ausbildung mit anschließender erfolgreicher Prüfung wird der Nachweis erbracht, dass der/die Lehrgangsteilnehmer/-in mit einschlägiger Berufserfahrung über ausreichende Kenntnisse und Fertigkeiten in der Verarbeitung von Produkten und Systemen zum Schützen und Instandsetzen von Betonbauteilen verfügt.
Diese Kenntnisse und Fertigkeiten sind eine Voraussetzung für die Instandsetzung von Betonbauteilen, insbesondere mit Kunststoffen, Oberflächenschutzsystemen sowie Betonersatz mit bekannter und unbekannter Zusammensetzung, Verfüllung von Rissen und Hohlräumen und Verstärkungsarbeiten durch geklebte Bewehrung.
 

Zulassungsvoraussetzungen zur Ausbildung und Prüfung

Gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den Befähigungsnachweis zum Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen (SIVV-Schein), Fassung
1. Juli 2022:

(1)
Zur Ausbildung und Prüfung werden Personen zugelassen, die Erfahrungen in der Erhaltung von Betonbauteilen besitzen und mindestens eine der nachstehenden Voraussetzungen erfüllen:

a) Facharbeiter mit Ausbildungsabschluss zum Beton- und Stahlbetonbauer, Hochbaufacharbeiter oder Maurer und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.

b) Baustoffprüfer mit Ausbildungsabschluss der Fachrichtung Mörtel und Beton und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.

c) Geprüfter Polier und Werkpolier im Hochbau oder Tiefbau, Meister auf dem Gebiet des Beton- und Stahlbetonbaus oder im Maurerhandwerk und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.

d) Die Abschlussprüfung Bautechniker und eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung in der Betoninstandsetzung.

(2)
Personen, welche die Voraussetzungen der Abschnitte (1) a) bis d) nicht erfüllen, können in Ausnahmefällen zur Prüfung zugelassen werden, wenn sie aus ihrer bisherigen mindestens dreijährigen Tätigkeit die erforderlichen Kenntnisse in Baustoffkunde, insbesondere in Betontechnologie, und Tätigkeiten in der Betoninstandsetzung nachweisen können. Die Kenntnisse sind durch eine Eingangsprüfung zu belegen.

(3)
Personen nach den Abschnitten (1) a) bis c) und (2) sollen vor Beginn des Lehrgangs einen zweitägigen Vorbereitungslehrgang auf dem Gebiet der Betontechnologie absolvieren und müssen ihre Kenntnisse durch eine Eingangsprüfung belegen.

(4)
Zugelassen werden auch Personen, welche die Abschlussprüfung auf dem Gebiet des Bauwesens an einer staatlich anerkannten Ingenieurschule, Berufsakademie (BA), Fachhochschule, Technischen Hochschule oder Universität bestanden haben sowie eine mindestens einjährige praktische Tätigkeit im Bereich Betoninstandsetzung nachweisen können sowie E-Schein-Absolventen.

(5)
Sofern für den Umgang mit Gefahrstoffen, die in den Lehrgängen zur Anwendung kommen, besondere oder rechtlich vorgeschriebende Kenntnisse erforderlich sind, müssen entsprechende Schulungen bereits zur Anmeldung der Ausbildung nachgewiesen werden.

 

Lehrgangsinhalte

1. Grundlagen der Betoninstandhaltung und Regelwerke
1.1 Allgemein anerkannte Regeln der Technik
1.2 Europäische Regelwerke zur Betoninstandsetzung
1.3 Deutsche Regelwerke zur Betoninstandsetzung
1.4 Instandhaltungsbegriffe
1.5 Standsicherheitsrelevanz
1.6 Planung der Instandhaltung
1.7 An der Instandsetzung beteiligte Personen
1.8 Anforderungen an das ausführende Unternehmen
1.9 Anforderungen an die Bauprodukte

2. Grundlagen der Baustoffe bei der Instandhaltung im Betonbau
2.2 Beton
2.3 Stahl
2.4 Kunststoffe
2.5 Betonersatz mit bekannter und unbekannter Zusammensetzung
2.6 Eigenschaften der Betone im Zusammenhang mit der Betoninstandsetzung

3. Schadensmechanismen im Betonbau

4. Grundlagen der Betoninstandsetzungsprinzipien und -verfahren im Betonbau

5. Schutzmaßnahmen

6. Bauausführung
6.1 Vorbereitung des Instandsetzungsprojekts
6.2 Untergrundprüfungen und -vorbereitungen
6.3 Überwachung und Dokumentation durch SIVV-Fachkraft während der Bauausührung
6.4 Betonersatz
6.5 Instandsetzungsverfahren mit Mörtel und Beton
6.6 Instandsetzungsverfahren - Oberflächenschutzsysteme
6.7 Instandsetzungsverfahren - Füllen von Rissen und Hohlräumen
6.8 Instandsetzungsverfahren - Verstärkung des Betontragwerks
6.9 Instandsetzungsprinzip - Kathodischer Schutz
6.10 Fugen in der Instandhalung im Betonbau

7. Überwachung und Dokumentation der Betoninstandsetzung
 

Abschluss

SIVV-Schein
Befähigungsnachweis des "Ausbildungsbeirates Verarbeiten von Kunststoffen im Betonbau" beim Deutschen Betonverein e.V.
 

Hinweis

Gemäß DafStb-Richtlinie für Schutz und Instandsetzung von Betonbauteilen, Teil 3 Abschnitt 1.2.4 Absatz 2, hat das Unternehmen "dafür zu sorgen, dass das maßgebende Baustellenfachpersonal in Abständen von höchstens 3 Jahren über Schutz- und Instandsetzungsmaßnahmen so unterrichtet und geschult wird, dass es in der Lage ist, alle Maßnahmen für eine ordnungsgemäße Durchfühung der Baumaßnahme einschließlich der Prüfungen und der Eigenüberwachung zu treffen."

Das BauindustrieZentrum Nürnberg-Wetzendorf bietet auch im Jahr 2024 diese Weiterbildung für SIVV-Schein-Inhaber mit neuen, aktuellen Themen in einem zweitägigen Seminar an. Die Termine finden Sie online in der Kategorie "Betontechnologie/SIVV".

Lehrgangsnummer

8-24 921

Datum

wird noch bekannt gegeben

Zeit

wird noch bekannt gegeben

Ort

BauindustrieZentrum Nürnberg-Wetzendorf
Parlerstr. 67, 90425 Nürnberg, Telefon: (0911) 99 34 3-0, Telefax: (0911) 99 34 3-40, info.wetzendorf@bauindustrie-bayern.de, Nürnberg

Mitgliedspreis externe Teilnahme (beinhaltet: Lehrgangsgebühr, Lernmittel, Mittagessen, Pausenkaffee)*

wird noch bekannt gegeben

Mögliche Zahlungsarten

  • Rechnung

Ansprechperson

Annett Reichmann