Ausbildung:
Bauzeichner II - Beton- und Stahlbetonbau
Kursangebot für Bauzeichner in den Fachrichtungen Architektur, Ingenieurbau, Tief-, Straßen- und Landschaftsbau.
Die Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/in wurde vom BIBB zum 01.08.2002 erlassen und zuletzt geändert durch die Verordnung vom 31.10.2016.
Das BauindustrieZentrum Nürnberg-Wetzendorf bietet Ihnen zur Abdeckung der nachzuweisenden praktischen Baustellentätigkeit, sowie zur Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse, wie gewohnt in höchster Qualität Kurse für alle 3 Ausbildungsjahre an.
Fachpraktischer Kurs Schalen und Bewehren gemäß § 4 Nr. 10 b + d
Inhalt
Dauer
Unterkunft
- Bitte beachten: Auszubildende werden in Doppelzimmern untergebracht.
- Die Kosten für ein Einzelzimmer werden von der SOKA Bau nicht übernommen.
- Auf Wunsch und sofern uns zum Kurszeitpunkt ausreichend Kapazitäten in unseren Gästehäusern zur Verfügung stehen, ist die Buchung eines Einzelzimmers gegen Aufpreis möglich.
Lehrgangsnummer
8-24 0303
Datum
29.04.2024–17.05.2024
Zeit
07:00–16:30 Uhr
Ort
- BauindustrieZentrum Nürnberg-Wetzendorf
- Parlerstr. 67, 90425 Nürnberg, Telefon: (0911) 99 34 3-0, Telefax: (0911) 99 34 3-40, info.wetzendorf@bauindustrie-bayern.de, Nürnberg
Mitgliedspreis externe Teilnahme (beinhaltet: Lehrgangsgebühr, Lernmittel, Mittagessen, Pausenkaffee)*
€ 923,00
Mitgliedspreis interne Teilnahme im Doppelzimmer (beinhaltet: Lehrgangsgebühr, Lernmittel, Unterkunft im Doppelzimmer, Vollverpflegung)*
€ 1.586,00
Mitgliedspreis interne Teilnahme im Einzelzimmer (beinhaltet: Lehrgangsgebühr, Lernmittel, Unterkunft im Einzelzimmer, Vollverpflegung)*
€ 1.781,00
Mögliche Zahlungsarten
- Rechnung und über SOKA-Bau
Ansprechperson
- Kathrin Frühbeißer
Freie Plätze
genug
Anmeldeschluss
04.04.2024
Jetzt Anmelden!
* Teilnehmern, die nicht einer Mitgliedsfirma des BBIV angehören, wird eine um 20% erhöhte Kursgebühr in Rechnung gestellt (ausgenommen Bauzeichnerkurse).
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 21 Abs. a) bb) UStG umsatzsteuerfrei.
Beherbergung und Beköstigung an Personen über 27 Jahren sind nach § 4 Ziff. 23 UStG steuerpflichtig.