Ausbildung:
Bauzeichner I - Mauerwerke
Kursangebot für Bauzeichner in den Fachrichtungen Architektur, Ingenieurbau, Tief-, Straßen- und Landschaftsbau.
Die Fassung der Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/in wurde vom BIBB zum 01.08.2002 erlassen und zuletzt geändert durch die Verordnung vom 31.10.2016.
Das BauindustrieZentrum Nürnberg-Wetzendorf bietet Ihnen zur Abdeckung der nachzuweisenden praktischen Baustellentätigkeit, sowie zur Vertiefung bereits erworbener Kenntnisse, wie gewohnt in höchster Qualität Kurse für alle 3 Ausbildungsjahre an.
Fachpraktischer Kurs Mauerwerke / Vermessen gemäß § 4 Nr. 10 c + 11
Inhalt
- Mauerwerke
- Vermessen
- Fliesen
Dauer
Unterkunft
- Bitte beachten: Auszubildende werden in Doppelzimmern untergebracht.
- Die Kosten für ein Einzelzimmer werden von der SOKA Bau nicht übernommen.
- Auf Wunsch und sofern uns zum Kurszeitpunkt ausreichend Kapazitäten in unseren Gästehäusern zur Verfügung stehen, ist die Buchung eines Einzelzimmers gegen Aufpreis möglich.
Lehrgangsnummer
8-24 0304
Datum
15.07.2024–02.08.2024
Zeit
07:00–16:30 Uhr
Ort
- BauindustrieZentrum Nürnberg-Wetzendorf
- Parlerstr. 67, 90425 Nürnberg, Telefon: (0911) 99 34 3-0, Telefax: (0911) 99 34 3-40, info.wetzendorf@bauindustrie-bayern.de, Nürnberg
Mitgliedspreis externe Teilnahme (beinhaltet: Lehrgangsgebühr, Lernmittel, Mittagessen, Pausenkaffee)*
€ 1.065,00
Mitgliedspreis interne Teilnahme im Doppelzimmer (beinhaltet: Lehrgangsgebühr, Lernmittel, Unterkunft im Doppelzimmer, Vollverpflegung)*
€ 1.830,00
Mitgliedspreis interne Teilnahme im Einzelzimmer (beinhaltet: Lehrgangsgebühr, Lernmittel, Unterkunft im Einzelzimmer, Vollverpflegung)*
€ 2.055,00
Mögliche Zahlungsarten
- Rechnung und über SOKA-Bau
Ansprechperson
- Kathrin Frühbeißer
Freie Plätze
genug
Anmeldeschluss
19.06.2024
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* Teilnehmern, die nicht einer Mitgliedsfirma des BBIV angehören, wird eine um 20% erhöhte Kursgebühr in Rechnung gestellt (ausgenommen Bauzeichnerkurse).
Die Teilnahmegebühr ist nach § 4 Nr. 21 Abs. a) bb) UStG umsatzsteuerfrei.
Beherbergung und Beköstigung an Personen über 27 Jahren sind nach § 4 Ziff. 23 UStG steuerpflichtig.