Lehrgang

Baurecht: Praxistipps zu Abnahme und Mängelansprüchen (Gewährleistung) mit Musterschreiben

Zielgruppe: Oberbauleiter, Bauleiter, Baustellenführungspersonal

Probleme bei Abnahme und Mängelansprüchen haben bei der Abwicklung von Baumaßnahmen große Bedeutung. Meinungsverschiedenheiten bei der Abnahme sind oft nur mit detaillierten Rechtskenntnissen zu lösen.
In diesem Seminar werden den Teilnehmern deshalb zielorientierte Verhaltensweisen bei in der Praxis auftretenden Abnahmeproblemen und die rechtlichen Voraussetzungen für Abnahme und Mängelansprüche an Fallbeispielen vermittelt, damit sie unberechtigte Mängelansprüche abwehren und berechtigte - z. B. gegenüber Nachunternehmern - durchsetzen können. Hierbei wird die neueste Rechtsprechung berücksichtigt.

Der Referent, RA Ulf Rüdiger Klaus, verfügt über eine anerkannte Fachkompetenz in allen Baurechtsfragen.

Programm

I. Abnahme

  • Begriff und Wirkungen der Abnahme
  • Arten und Kosten der Abnahme
  • Verweigerung der Abnahme und Folgen unberechtigter Abnahmeverweigerung
  • Befugnis zur Abnahme
  • Die Abnahme und das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

II. Mängelansprüche (Gewährleistung)

  • Mangelbegriff
  • Befreiung des Auftragnehmers von Mängelansprüchen
  • Verjährungsfristen für Mängelansprüche, Hemmung und Neubeginn der Verjährung
  • Mängelbeseitigungsanspruch
  • Minderungsanspruch
  • Schadensersatzanspruch
  • Sonderprobleme
  • Die Haftung der am Bau Beteiligten
  • Musterschreiben

Lehrgangsnummer

8-20 622

Datum

04.02.2020

Zeit

09:00–16:30 Uhr

Ort

BauindustrieZentrum Nürnberg-Wetzendorf
Parlerstr. 67, 90425 Nürnberg, Telefon: (0911) 99 34 3-0, Telefax: (0911) 99 34 3-40, info.wetzendorf@bauindustrie-bayern.de, Nürnberg

Referent/in

RA Ulf Rüdiger Klaus, München

Mitgliedspreis externe Teilnahme (beinhaltet: Lehrgangsgebühr, Lernmittel, Mittagessen, Pausenkaffee)*

€ 355,00

Mögliche Zahlungsarten

  • Rechnung

Ansprechperson

Annett Reichmann

Anmeldeschluss

28.01.2020