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Bayrische Bauindustrie

Public-Private-Partnership (PPP) - Privat macht Staat

Enormer Investitionsbedarf bei der gesamten öffentlichen Infrastruktur

In Deutschland besteht ein gewaltiger Baubedarf – im Verkehrsbereich, im öffentlichen Hochbau, bei der sozialen, kulturellen und Sportstätteninfrastruktur sowie im Umweltschutz. Doch zwischen Bedarf und getätigter Baunachfrage klafft eine große Lücke. Beispiel Kommunen: Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) schätzt den kommunalen Investitionsbedarf 2006 bis 2020 auf insgesamt 734 Mrd. Euro.

 

Dafür wären jährlich Investitionen in Höhe von etwa 47 Mrd. Euro nötig. 2005 wurde ein kommunales Investitionsvolumen von rund 40 Mrd. Euro getätigt, ein jährlicher Rückstand von 15 %. Neue Wege sind gefragt, die nicht nur diese Nachhaltigkeitslücke beseitigen, sondern die zugleich innovative und kreative Lösungen verwirklichen.

Ein zukunftsweisender Lösungsweg: Public Private Partnership

Vieles, was der Staat derzeit macht, entspringt nicht einer bewussten Entscheidung, sondern ist Ergebnis zufälliger historischer Entwicklungen. Viele derzeit staatliche Aufgaben können Private genau so gut und oftmals besser als der Staat erledigen. Dann muss sich der Staat aber auch zurücknehmen, dies ist die Kernaussage des sogen. Subsidiaritätsprinzips. Schulen, Krankenhäuser, Sportstadien, Schwimmbäder und andere bislang öffentliche Hochbauten können auch Private erstellen und betreiben. Als Nutzer zahlt der Staat dann dafür.

 

Das gleiche gilt für Verkehrsinfrastruktureinrichtungen: Straßen, Brücken, Tunnels, Flughäfen, Wasserstraßen. Private Unternehmen treten dabei nicht in Konkurrenz zum Staat – sie ergänzen und entlasten ihn. Auch in Zukunft werden öffentliche Bauten überwiegend traditionell über die öffentlichen Haushalte finanziert. In geeigneten Fällen sollten jedoch PPP-Konzepte zur Realisierung öffentlicher Bauaufgaben verstärkt neben die herkömmliche Haushaltsfinanzierung treten. Ob sich ein PPP-Modell zur Realisierung einer öffentlichen Bauinvestition eignet, muss am konkreten Einzelfall geprüft und entschieden werden.

 

PPP – was ist das?

Unter PPP im Baubereich versteht man eine

  • langfristige,
  • vertraglich geregelte,
  • entgeltliche

Zusammenarbeit zwischen einem öffentlichen Auftraggeber und einem privaten Partner über den gesamten Lebenszyklus eines Bauwerks hinweg.

Die Chancen von PPP

 

Kostenvorteile durch Lebenszyklusansatz
Planung, Bau, Finanzierung, Bauunterhalt und Betrieb aus einer Hand – das bringt Kostenvorteile, die bei herkömmlicher Bauerstellung nicht in diesem Umfang erwirtschaftet werden können: schon bei Planung und Errichtung des Bauwerkes wird bereits auf langfristig kostengünstige Instandhaltung und möglichst wirtschaftlichen Betrieb geachtet. Nach bisherigen Erfahrungen – überwiegend aus dem Ausland und mittlerweile vereinzelt auch in Deutschland bzw. Bayern – werden PPP-Vorhaben in kürzerer Zeit als bei herkömmlicher Bauerrichtung abgewickelt, was ebenfalls zu nicht unerheblichen Kosteneinsparungen führt.

Verbesserte Planungs- und Kostensicherheit
Für den öffentlichen Auftraggeber erhöht sich die Planungs- und Kostensicherheit, denn bei einer PPP-Maßnahme wird eine definierte Leistung für einen langfristigen Zeitraum gegen ein festes Entgelt vereinbart. Der öffentliche Partner ist somit von Planungs-, Bau-, Betriebs- und Instandhaltungsrisiken entlastet.

 

Qualitätssicherung über die gesamte Vertragslaufzeit
Das Privatunternehmen ist vertraglich verpflichtet, die vereinbarten Leistungen

über die gesamte Vertragslaufzeit sicherzustellen, andernfalls muss es mit Abzügen von der vereinbarten Vergütung rechnen. Damit hat der private Vertragspartner ein elementares Interesse an der Einhaltung der für die gesamte Vertragslaufzeit vereinbarten Qualitätsstandards.

 

Kostenvorteile durch ergebnisorientierte („outputspezifizierte“) Leistungsbeschreibung

Bei PPP-Projekten werden die Innovationsfähigkeit und unternehmerische Kreativität gefördert – mit Produktivitätsgewinnen, die beiden Partnern nutzen. Dem privaten Partner wird durch eine funktionale „outputspezifizierte“ Leistungsbeschreibung lediglich vorgeschrieben, was er an Leistungsparametern zu erbringen hat. Es wird ihm aber weitgehend freigestellt, durch welche konkreten Maßnahmen bei der Bauerrichtung und in der Bauunterhalts- bzw. Betriebsphase er dies erreichen will. Dem Privatunternehmen obliegt es dann, qualitativ hochwertige und gleichzeitig preisgünstige Lösungen für die gestellte Bau- und Betriebsaufgabe zu finden.

Letzte Änderung: 16.Januar 2013
 ÖPP
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Public Private Partnership
zur Realisierung öffentlicher Baumaßnahmen
in Bayern
PPP-Vergabeverfahren unter Berücksichtigung mittelständischer Interessen nach § 97 Abs. 3 GWB

PPP Leitfaden 2

Umfrage zu kommunalen
PPP-Projekten in Bayern 2011, 2009, 2007

(Oberste Baubehörde im Bayerischen
Staatsministerium des Innern)
http://www.innenministerium.bayern.de
/bauen/themen/ppp/17222