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Bayrische Bauindustrie

Bayerische Bauindustrie
lobt neuen PPP-Förderpreis aus

 

„Die Bayerische Bauindustrie belohnt mit ihrem neuen PPP-Förderpreis das gelungenste kommunale PPP-Projekt in Bayern“ erläutert Dipl.-Ing. Josef Geiger, Vizepräsident und für PPP zuständiges Vorstandsmitglied des Bayerischen Bauindustrieverbandes, die Auslobung des PPP-Förderpreises der Bayerischen Bauindustrie. Ausgezeichnet werden soll mit dem mit 10.000 Euro dotierten Förderpreis ein kommunales PPP-Projekt in Bayern, bei dem es den öffentlichen und privaten Partnern in besonders überzeugender Weise gelungen ist, innovativ und effizient zusammenzuwirken und zum beiderseitigen Nutzen zusammenzuarbeiten.

 

Städte, Gemeinden und Landkreise verfügten über einen großen Bestand an Infrastrukturbauten, von Schulen und Krankenhäusern über Straßen bis zu Trinkwasserleitungen und Abwasserkanälen. Nach einer ganz aktuellen Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik liegt der kommunale Investitionsbedarf für die Jahre 2006 bis 2020 bei 704 Mrd. Euro. „Dieser enorme Bau- bzw. Sanierungsstau lässt sich nur bewältigen, wenn die Kommunen neue Wege bei Planung, Finanzierung, Bau und Betrieb von Investitionsprojekten beschreiten. Hier kommt PPP ins Spiel“, so Geiger weiter.

 

Es gehe darum, die Kommunen von den zentralen PPP-Erfolgsfaktoren zu überzeugen. Bereits bei Projektbeginn sollte eine Kommune die spätere Nutzung des Investitionsobjekts zum Gegenstand der Ausschreibung machen und damit einen Wettbewerb der Ideen organisieren. Ein zentraler – wenn nicht überhaupt der wichtigste – Erfolgsfaktor sei die Lebenszyklusbetrachtung. Hiermit werde gewährleistet, dass schon bei der Planung und Errichtung des Bauwerks auf langfristig kostengünstige Instandhaltung und möglichst wirtschaftlichen Betrieb geachtet werde. Wichtig sei auch eine ergebnisorientierte Ausschreibung: Dem privaten Partner werde nur vorgegeben „was“ er erbringen müsse, das „wie“ sei ihm weitgehend freigestellt. Ferner sicherten leistungsorientierte Vergütungsregelungen die vereinbarten Qualitätsstandards über die gesamte Vertragslaufzeit. Wichtig sei auch eine optimale Risikoaufteilung zwischen dem kommunalen und privaten Partner. Hier gelte der Grundsatz, dass derjenige Partner ein Risiko (z.B. Vandalismus in der Schule) übernehmen solle, der es am besten beeinflussen und damit am kostengünstigsten handhaben könne.

 

Geiger abschließend: „Bei bisherigen PPP-Projekten kommen alle seriösen Berechnungen zu Kosteneinsparungen zwischen 5 und 20 Prozent. Das sollte doch jeden Bürgermeister motivieren, bei allen anstehenden Investitionsmaßnahmen seiner Gemeinde alternativ eine PPP-Lösung zu prüfen.“

<Presse-Information BBIV vom 14.05.2008>

PPP–Förderpreis der Bayerischen Bauindustrie

1. Auslobung

Der Bayerische Bauindustrieverband e. V. schreibt hiermit den

 

„PPP-Förderpreis der Bayerischen Bauindustrie“

 

aus. Mit diesem Preis soll ein kommunales PPP-Projekt in Bayern ausgezeichnet werden, bei dem es dem öffentlichen und privaten Partner in besonders überzeugender Weise gelungen ist, innovativ, effizient zusammenzuwirken und zum beiderseitigen Nutzen der Vertragspartner zusammenzuarbeiten.

 

2. Prämierung

Ausgelobt wird der Förderpreis zunächst für die Jahre 2008, 2009 und 2010. Die Auszeichnung ist mit 10.000 Euro dotiert. Preisträger und zur Entgegennahme des Preises berechtigt sind der öffentliche und der private Partner des PPP-Projekts zu gleichen Teilen.

 

3. Bewertungskriterien

Die Prämierung erfolgt unter Berücksichtigung insbesondere nachfolgender Bewertungskriterien:

  • Suche nach dem wirtschaftlichsten Konzept zur Nutzung einer Immobilie (Wettbewerb der Nutzungsideen)
  • Umsetzung des Lebenszyklusansatzes
  • Erkennbares Innovationspotential
  • Bauliche Qualität der Lösung
  • Sachgerechte Risikoverteilung zwischen öffentlichem und privatem Vertragspartner
  • Qualität der bisherigen partnerschaftlichen Zusammenarbeit
  • Zeitnahe Projektrealisierung.

4. Jury

Die Jury setzt sich aus jeweils einem Repräsentanten der Obersten Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Innern, der Technischen Universität München, Lehrstuhl für Bauprozessmanagement und Immobilienentwicklung und des Vorstands des Bayerischen Bauindustrieverbandes e. V. zusammen.

5. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind Städte und Gemeinden, Landkreise, Bezirke, Zweckverbände und ggf. selbstständige Kommunalunternehmen des öffentlichen Rechts sowie kommunale Beteiligungsgesellschaften.

 

6. Verfahren der Preisverleihung

Das zur Prämierung vorgeschlagene PPP-Projekt muss grundsätzlich das Stadium der Vertragsunterzeichnung erreicht haben. Vom öffentlichen Projektpartner - ggf. unter Einbindung des privaten Partners - ist eine kurze, prägnante und allgemein verständliche Projektbeschreibung (ca. drei bis fünf DIN A 4 Seiten) ggf. mit Anlagen einzureichen.

 

Die Unterlagen sind bis spätestens 15. November 2008/2009/2010 bei der Hauptgeschäftsstelle des Bayerischen Bauindustrieverbandes e. V., Oberanger 32, 80331 München einzureichen. Es gilt das Datum des Poststempels.

 

Ein Anspruch auf Preisverleihung besteht nicht. Hält die Jury nicht nur ein PPP-Projekt für preiswürdig, kann der Preis auch geteilt werden. Die Preisvergabe erfolgt i. d. R. bis zum Jahresende. Der Auslober hat das Recht, das prämierte PPP-Projekt mit den ggf. eingereichten Unterlagen bekannt zu geben und im Rahmen einer Dokumentation/Publikation etc. zu veröffentlichen.

 

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Mit der Einreichung der Teilnahmeunterlagen erkennt der Bewerber die hier festgelegten Teilnahmebedingungen an.

Letzte Änderung: 27.Mai 2008
Bauindustrie Bayern >Im Brennpunkt >PPP > Förderpreis
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