Fachtagung „Ausbau Wasserkraft in Bayern“
am 31. Januar 2013 im Ballonmuseum Gersthofen
31.01.2013 Als wesentlicher Baustein der regenerativen Energiegewinnung in Bayern soll der Anteil der Wasserkraft am Stromverbrauch bis 2021 von 15 auf 17 Prozent erhöht werden. Doch wie lässt sich die politisch avisierte Steigerung erreichen? Modernisieren oder neu bauen – beide Optionen werfen ein breites Spektrum an Fragen auf.
Im architektonisch eindrucksvollen Subparterre des Ballonmuseums in Augsburg/Gersthofen bot der Bayerische Bauindustrieverband Bauunternehmen, regionalen Energieversorgern, Hochschulvertretern und anderen interessierte Fachleuten bei einer Wasserkraft-Fachtagung eine Informations- und Austauschplattform über rechtliche, wirtschaftliche und technologische Aspekte des Aus- und Neubaupotenzials von Wasserkraft. Auf besonders positives Echo stieß bei den Teilnehmern die große Praxisnähe der Referenten.
Erfolg erneuerbarer Energien: „Segen und Fluch zugleich“
Die Medien sind sich aktuellen Berichten zufolge einig: Erneuerbare Energien erhöhen die Strompreise. Das ist nach Einschätzung von RA Andreas Bremer jedoch nur die halbe Wahrheit und liege an einem mittlerweile „in die Jahre gekommenen“ Ausgleichsmechanismus.
Anlagen, die Strom aus regenerativen Energien erzeugen, genießen gegenüber konventionellen Erzeugungsanlagen einen Einspeisevorrang. Dies führte in letzter Zeit dazu, dass konventionelle Kraftwerke mit hohen Betriebskosten vom Netz genommen werden mussten, um zum einen den Einspeisevorrang auch weiterhin sicherzustellen und zum anderen Netzstabilität zu gewährleisten. Hierdurch verminderte sich der Börsenpreis für Strom.
Zugleich stieg jedoch die Differenz zwischen der an die EEG-Anlagenbetreiber zu zahlenden EEG-Vergütung und dem Börsenpreis. Aus dieser Differenz ermittelt sich derzeit die sog. EEG-Umlage. Der Preisvorteil an der Börse wird also bislang nicht über den EEG-Ausgleichsmechanismus berücksichtigt. „Damit aber nicht nur Unternehmen, die an der Börse günstig Strom erwerben, einen Vorteil aus der steigenden Einspeisung von EEG-Strom ziehen, müssten sich die Strompreisrückgänge auch im EEG-Ausgleichsmechanismus direkt niederschlagen“, so das Fazit von Bremer.