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Bayrische Bauindustrie

Energie-Fachtagung „Sanierung und Energieeffizienzen im Gebäudebestand“ am 5. Dezember 2012 in Nürnberg-Wetzendorf 

 

07.12.2012

„Wir müssen integriert handeln – sonst schaffen wir die Energiewende nicht“

Schlecht gedämmte Häuser belegen in Sachen Energieverschwendung den ersten Rang. Das Einsparpotenzial ist enorm. Soll die Energiewende nicht nur auf dem Papier bestehen bleiben, ist die Sanierung von Bestandsgebäuden Eckpfeiler des Wandels. Bei der konkreten Umsetzung bleiben jedoch viele Fragen offen. Was bedeutet die neue EU-Richtlinie zur Energieeffizienz? Was wird konkret gefordert, was gefördert? Antworten auf diese und andere Fragen rund um die energetische Sanierung gaben im Rahmen einer Fachtagung des BBIV in Kooperation mit der Akademie Ländlicher Raum und dem Bayerischen Gemeindetag am 5. Dezember 2012 in Nürnberg Fachleute aus Politik, Wissenschaft und Bauwirtschaft.

 

Die Top-Themen der Fachtagung:
1. die neue Energieeffizienz-Richtlinie der EU
2. Status quo und Zukunftsaussichten des Sanierungsfortschritts in Bayern

 

Einblicke in Fördermöglichkeiten für Kommunen und Bauunternehmen sowie in relevante baurechtliche Bestimmungen für energetische Sanierung rundeten die Veranstaltung ab.

 

Höhere Sanierungsquote für Gebäudehülle nötig
Nach Ansicht von Prof. Dr.-Ing. Werner Lang (TU München) haben die derzeit realisierten baulichen Sanierungsmaßnahmen im Freistaat nicht die nötige Geschwindigkeit, um die Ziele der Energiewende zu erreichen. Die Sanierungsquote beträgt lediglich 0,8 gegenüber den politischen gewollten 2 Prozent. Selbst unter der Annahme einer starken Sanierungsaktivität gepaart mit ambitionierten, über die EnEV 2009 hinausgehenden Anforderungen sind die gesteckten Ziele bis 2020 nicht zu erreichen. Soll der Primärenergiebedarf im Gebäudebestand bis 2050 um 80 Prozent gesenkt werden – so die Forderung des Energiekonzepts der Bundesregierung 2010 – müssen laut Prof. Lang thermische Solarkraftwerke einbezogen werden.

 

Fördermechanismen schaffen
Die Fördereffekte des CO2-Gebäudesanierungsprogramms 2011 bieten eine solide Grundlage. Mit einem Haushaltsmitteleinsatz von 0,9 Mrd. Euro würde ein Zusagevolumen von 6,63 Mrd. Euro bei der KfW-Bank generiert werden. Dadurch entstünde ein Investitionsvolumen in Höhe von 18,6 Mrd. Euro. Das alleine reicht jedoch nicht aus. Ein übersichtliches Instrumentarium an Förderprogrammen und Anreizen wie z.B. steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten böte Gebäudebesitzern die nötige Planungssicherheit zur Auftragsvergabe. Der Gesetzesentwurf zur Abschreibung energetischer Sanierungsmaßnahmen, der aktuell im Vermittlungsausschuss festhängt, muss daher endlich verabschiedet werden.

 

EU als zahnloser Tiger: Neue Richtlinie zur Energieeffizienz
Die EU-Richtlinie zur Energieeffizienz (EnEff-RL), die am 4. Dezember 2012 in Kraft trat, stimuliert mitnichten die notwendigen Anstrengungen der Energiewende. Die angesetzten 20 Prozent zur Steigerung von Energieeffizienz sind nach aktuellen Berechnungen nicht zu erreichen. Bei der Diskussion der neuen Richtlinie in Brüssel hielt sich die deutsche Bundesregierung aus Sicht von Antje Fiehn, BDI-Vertreterin für Energiepolitik in Brüssel, mit konstruktivem Input zurück. Berlin mangelt es offenbar an einem koordinierten strategischen Ansatz. Die Folge: Durchsetzen konnten sich die nationalen Interessen der anderen EU-Länder.

 

Vage Vorgaben der EU
Der nun verabschiedete Minimalkonsens sieht unter anderem eine jährliche Sanierungsquote von 3 Prozent der Gesamtnutzfläche beheizter bzw. gekühlter Gebäude vor. Dies betrifft jedoch nur die öffentliche Hand auf Bundesebene und damit einen kleinen Teil an Bestandsgebäuden. Die Quote auf Regional- und Kommunalebene ausweiten können die Mitgliedsstaaten freiwillig. Das Gebot der Freiwilligkeit ist freilich nicht bindend. Damit fällt der Impuls der EU dort, wo der Sanierungsbedarf und das energetische Einsparungspotenzial am größten sind, enttäuschend schwach aus.

 

Des Weiteren müssen die EU-Länder der Richtlinie zufolge sicherstellen, dass im Zeitraum 2014 bis 2020 jährlich 1,5 Prozent des jährlichen Endenergieabsatzes, wie er zwischen 2010 und 2012 im Durchschnitt anfiel, eingespart werden. Darüber hinaus enthält die EU-EnEff-RL Festlegungen zur Steigerung der Energieeffizienz in den Bereichen Energieumwandlung, -übertragung und -verteilung. Auch wird verlangt, dass die Staaten Strategien zum Ausbau effizienter KWK sowie Wärme- und Kälteversorgung ergreifen und Hemmnisse wie das Mieter-Vermieter-Dilemma abbauen.

Letzte Änderung: 18.Dezember 2012
 Energie
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Prof. Werner Lang analysierte den energieeffizienten Gebäudebestand in Bayern.

 

Frisch verabschiedete EU-Richtlinie zur Energieeffizienz bleibt hinter den Erwartungen zurück. Antje Fiehn, BDI-Vertreterin für Energiepolitik in Brüssel.

 

Stefan Graf vom Bayerischen Gemeindetag moderiert die Fragen der Bauindustrie an Antje Fiehn.

 

  

  

Rückfragen zur Veranstaltung

Ansprechpartner:

Dipl.-Ing. Werner Goller
Telefon +49 89 235003-41 

E-Mail w.goller@bauindustrie-bayern.de

 

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