Lehrgang

Fortbildung: Werkpolierlehrgang Tiefbau (Erd-, Straßen- und Kanalbau, Stockdorf)

Zielgruppe: ambitionierte Fachkräfte

 

Mit der Neuordnung der Aufstiegsfortbildung ist es den Tarifvertragsparteien gelungen, ein bundeseinheitlich geregeltes System der Aufstiegsfortbildung für den gewerblich-technischen Führungskräftenachwuchs zu entwickeln. Dieses System etabliert eine durchlässige, flexible und stufenweise Aufstiegsfortbildung für die Bauwirtschaft, die vom Vorarbeiter über den Werkpolier zum Geprüften Polier führt. Die neu strukturierten Lehrgänge tragen den gestiegenen Anforderungen der Branche an die Qualifikation der Führungspersonen auf den Baustellen Rechnung. Neben den Themen der Bautechnik sind gekonnte Mitarbeiterführung und baubetrieblich gut durchorganisierte Baustellen der wirtschaftliche Erfolgsgarant für unsere Firmen. Baubetrieb und Personalführung sind in den neuen Modulen ein wesentlicher Bestandteil des Lehrplans.Die Lehrgänge wurden unter Einbeziehung der neuen Rahmenlehrpläne überarbeitet und neu konzipiert. Die Dauer der Vorarbeiterlehrgänge beläuft sich weiterhin auf zwei Wochen, der Werkpolierlehrgang umfasst eine Dauer von sieben Wochen und der Geprüfte Polier wird in einem achtwöchigen Lehrgang angeboten.

 

Inhalt

Baubetrieb

  • Mitwirken bei der Baustellenvorbereitung zur Festlegung von Einzelheiten in der Bauausführung unter Berücksichtigung der Baupreiskalkulation
  • Mitwirken beim Einrichten einer Baustelle, insbesondere unter Berücksichtigung der Zeitplanung, der Arbeitsvorbereitung, der Baustellenorganisation und -sicherung, des wirtschaftlichen Personal- und Betriebsmitteleinsatzes sowie der Lagerung von Baustoffen
  • Übernehmen einer in Betrieb befindlichen Baustelle sowie Mitwirken beim Erstellen eines Übernahmeprotokolls
  • Koordinieren, Kontrollieren und Überwachen des terminbestimmten Arbeitsablaufes sowie der qualitätsorientierten Bauausführung
  • Auflösen einer Baustelle; Erstellen von Aufmaßen für die Bauabrechnung; Regeln des Abtransportes der Baubetriebsmittel nach Abstimmung
  • Sicherstellen der erforderlichen Maßnahmen des Arbeits-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der Unfallverhütung
  • Dokumentieren des täglichen Baufortschritts, insbesondere einzelner Arbeitsgänge, Vorkommnisse sowie der geleisteten Arbeitszeit
  • Koordinieren und Realisieren des betrieblichen Qualitätsmanagementsystems
  • Vertreten von getroffenen Entscheidungen
  • Umsetzen von angeordneten Maßnahmen, die insbesondere aus Ergebnissen betriebswirtschaftlicher Soll-Ist-Vergleiche resultieren
  • Beachten von auf die Baustelle bezogenen Gesetzen, Vorschriften und Normen

 

Bautechnik - Grundlagen Tiefbau

  • Lesen und Unterscheiden von allgemeinen Bauzeichnungen im Hoch- und Tiefbau; Anfertigen von Skizzen
  • Einsetzen von Baustoffen, Bauhilfsstoffen entsprechend dem jeweiligen Verwendungszweck unter Berücksichtigung ihrer Eigenschaften und Verfügbarkeit
  • Einsetzen von Baumaschinen entsprechend den gewählten Bauverfahren und Sicherstellen der Betriebsbereitschaft
  • Lagern und Transportieren von Bau- und Bauhilfsstoffen auf der Baustelle sowie Entsorgen von Abfällen
  • Umsetzen von Verkehrssicherungsmaßnahmen
  • Anwenden von Methoden der Lage- und Höhenmessungen und Auswerten von Messprotokollen
  • Beurteilen der Böden als Baugrund und als Baustoff entsprechend ihren Eigenschaften
  • Unterhalten von Wasserhaltungen
  • Herstellen von Verkehrswegen und Leitungen unter Beachtung von Baustoffeigenschaften
  • Beschreiben und Dokumentieren von einschlägigen Eigenüberwachungen
  • Beurteilen von wesentlichen Tiefbaukonstruktionen

 

Bautechnik - Spezialqualifikation Tiefbau (Erd-, Straßen-, Kanalbau)

Neben Erd-, Straßen- und Kanalbau wird auch das Fachgebiet Rohrleitungsbau abgedeckt.

  • Lesen und Unterscheiden von Bauzeichnungen im Tiefbau insbesondere Ausführungs- und Detailzeichnungen, Anfertigen von Skizzen
  • Durchführen von Bodenverbesserungs und Bodenverfestigungsmaßnahmen
  • Verarbeiten von Baustoffen ohne und mit Bindemittel für den Oberbau
  • Einsetzen und Verarbeiten von Baustoffen und Bauteilen für die Straßenentwässerung
  • Einsetzen und Unterhalten von Systemverbau
  • Einsetzen von Baumaschinen im Erd-, Straßen- und Kanalbau
  • Verlegen von Abwasserleitungen und Kabeln
  • Erstellen von Schachtbauwerken
  • Durchführen und Dokumentieren von Dichtheitsprüfungen
  • Herstellen und Verfüllen von Baugruben und Gräben und Wiederherstellen der Oberfläche
  • Durchführen von Instandhaltungsmaßnahmen im Straßenbau

 

Mitarbeiterführung und Personalmanagement

  • Ermitteln des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs der Baustelle
  • Mitwirken beim Vorbereiten von Personalauswahlgesprächen
  • Mitwirken beim Auswählen von Mitarbeitern, einschließlich Auszubildenden
  • Beurteilen von Mitarbeitern, einschließlich Auszubildenden
  • Führen von Arbeitsgruppen, Anwenden von Führungsmethoden und -techniken
  • Lösen von Konflikten innerhalb von Arbeitsgruppen, Berücksichtigen kultureller Besonderheiten und Verhaltensregeln
  • Planen, Organisieren und Durchführen von Einarbeitung, Ausbildung und Praktika
  • Anwenden des Tarifrechts und des Betriebsverfassungsgesetzes
  • Anwenden von Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen, des Arbeitszeitgesetzes und des Jugendarbeitsschutzgesetzes
  • Anwenden von Rechtsbestimmungen beim Personaleinsatz von Fremdfirmen, insbesondere des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

 

 

Zulassungsvoraussetzungen

Zur Werkpolierprüfung wird zugelassen, wer

1) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf der Bauwirtschaft und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens fünf Jahre beträgt oder

2) eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine einschlägige Berufspraxis, die unter Anrechnung der in der Ausbildungsordnung für den Ausbildungsberuf vorgeschriebenen Ausbildungsdauer mindestens sechs Jahre beträgt oder

3) eine mindestens sechsjährige einschlägige Berufspraxis nachweist.

Die vorgenannten Zeiten verkürzen sich jeweils um ein Jahr, wenn eine Vorarbeiterprüfung gemäß der Prüfungsordnung für Vorarbeiter im Baugewerbe mit Erfolg abgelegt wurde.

Die Lerninhalte der einzelnen Stufen der Aufstiegsfortbildung Vorarbeiter, Werkpolier, Geprüfter Polier bauen aufeinander auf. Es wird daher empfohlen, die Lehrgänge in dieser Reihenfolge zu absolvieren. Desweiteren sollten zwischen den einzelnen Stufen angemessene Zeiten einschlägiger praktischer Tätigkeit liegen.

 

 

Abschluss

 

Werkpolierzeugnis und Urkunde

 

Lehrgangsnummer

7-25 502

Datum

wird noch bekannt gegeben

Zeit

wird noch bekannt gegeben

Ort

BauindustrieZentrum Stockdorf bei München
Heimstraße 17, 82131 Stockdorf, Telefon: (089) 89 96 38-0, Telefax: (089) 89 96 38-92, info.stockdorf@bauindustrie-bayern.de, 82131 Stockdorf bei München

Mitgliedspreis externe Teilnahme (beinhaltet: Lehrgangsgebühr, Lernmittel, Mittagessen, Pausenkaffee)*

wird noch bekannt gegeben

Mögliche Zahlungsarten

  • Rechnung

Ansprechperson

Britta Schmith